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auch bei Schützenfesten für die Unterhaltung mit ihm sorgte und es bei
deren Ausschreibung mit ankündigte. — Nahmen auch wohl ab und zu
die fürstlichen Frauen, wie wir aus den verräterischen Angaben der Rent-
bücher wissen, an den Gewinnstspielen Anteil, so hatten sie doch wohl
größere Freude an Musik und Tanz. Musik wurde bei festlichen Ge-
legenheiten, besonders bei Tafel durch Trompeter und Pauker gemacht,
die jedoch nicht zu den regelmäßig besoldeten Hofbediensteten gehörten;
doch wurden sie wohl auf eine bestimmte Zeit angenommen, und wenn
sie sich gut machten, erhielten sie den Kontrakt verlängert. An den
hohen kirchlichen Festtagen bekamen sie eine Sonderbelohnung; „zwei
Gulden“, sagt der Rentmeister, „pflegen meine gnädigen Herren nach
guter alter Gewohnheit den Trompetern zu geben, wenn sie vor dem
Essen blasen am heiligen Ostertag.“ Von Konzerten in unserem
Sinne kann natürlich keine Rede sein. Aber man ergötzte sich an
Einzelvorträgen besonders geschickter Künstler, die der Zufall zu Hofe
führte und entweder mit einem ansehnlichen Geldgeschenk oder mit
einem sogenannten Schenkringe beloyhnt wurden, während kleinere Leute
nur das bekannte „Trankgeld“ erhielten. Neben den Trompetern finden
sich auch Pfeifer, Lautenschläger und Fiedler erwähnt. Bei Georgs
Hochzeit im November 1496 wurden den Trommetern, Pfeifern und
anderen Spielleuten 140 Gulden als Ehrensold dargereicht. — In
der Kirche begleitete den Gesang der Gemeinde und des Priesters
seit langem schon die Orgel; aber seit dem 14. Jahrhundert hatte sich
der Mechanismus wesentlich gebessert, die unförmlichen Schaufeltasten,
die mit den Fäusten oder den Ellenbogen gemeistert werden mußten,
waren schmälerer Klaviatur gewichen, und das Pedal war erfunden
worden. Noch immer aber waren die Instrumente ungefüge in der
Handhabung und wenig umfangreich im Tone, und die Pfeifen
bestanden aus Holz. Doch kostete eine solche Holzorgel, die Albrecht
von Meiningen nach Leipzig und von da nach Dresden bringen ließ,
32 Gulden. Den Gesang leitete der Kantor, der den Unterricht der
Chorknaben über hatte und dafür, wenigstens nach der Hofrechnung
von 1475, vierteljährlich ein Schock als Besoldung erhielt.
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