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achten abgeben möchte. Im Jahre 1435 findet sich zuerst im Nate
der Stadt Leipzig ein mit einem akademischen Grade versehenes Mit-
glied. Somit bildete sich im leipziger Schöppenstuhle der Unterschied
zwischen Doktoren und Laienschöppen, der am Ende des 16. Jahr-
hunderts zu einer Neugestaltung Veranlassung gab. Doktoren des
Rechts gehörten auch bald zu den „Heimlichen“ des Fürsten und
bereiteten durch ihre meist bürgerliche Herkunft den adligen Herren
bittere Beschwer, namentlich da sie durch ihren Stand den Ritter-
bürtigen gleich geachtet werden sollten. Georg Nebeldau, Doktor im
geistlichen Recht, war Kanzler unter Friedrich dem Sanftmütigen; sein
Nachfolger, Heinrich Leubing, war Doktor im kaiserlichen, d. h. römischen
Recht und Licentiat im geistlichen. Unter Herzog Albrecht waren
Kanzler von 1470—1476 Dr. Johann Scheibe, dann 1477 Dr. Otto
Spigel, später, von 1486—1500, neben Sigmund von Rflugk
Dr. Johann Erolt.
Polizeiwesen und Sittenaufsicht.
Hand in Hand mit der Rechtspflege ging und wurde meist von
denselben Organen ausgeübt das Polizeiwesen, die Sorge für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung. Besonders während der Hussitenkriege
und nach ihnen machte viel räuberisches und gewaltthäliges Gesindel die
Straßen unsicher. Überdies war das Faustrecht trotz aller landesfürst-
lichen Bemühungen noch immer nicht beseitigt. Wilhelm von Thüringen
richtete 1446 zugleich mit der Landesordnung auch einen Landfrieden
auf, der für Thüringen ein noch größeres Bedürfnis wie für die
meißnischen Lande war. Es wurde von Wilhelm ein Gericht von
vier Beisitzern bestellt, von denen der eine vom Herzog, der andere
von den Grafen und Herren, der dritte von der Ritterschaft und der
vierte von den Slädten ernannt wurde. Es kam im Jahre zweinal,
einmal zu Weimar und einmal zu Weißensee, zusammen und sollte
zur Bestrafung der Fehden und zur Verhütung von neuen dienen.
In Meißen nahm die noch weiterhin zu erwähnende Landesordnung
von 1482 auf den Landfrieden keine eingehende Rücksicht; man schloß
sich dann 1495 dem allgemeinen von Kaiser Maximilian gebotenen
Landfrieden an, eben weil die Sachen hier nicht so dringlich lagen.
Doch kam es vor, daß Heide von Erdmannsdorf 1480 dem Kurfürsten