Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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bannes dieser Zeit dar; neben den Vasallen und Ehrbarmannen stehen 
Söldner und Trabanten im Felde, neben Armbrust, Spieß und eisernen 
Flegeln und Morgensternen erscheinen alle Arten Feuergeschütz und 
die Hellebarden der Landslknechte; noch werden Wagen in großer 
Zahl mitgenommen nicht nur zum Transport von Proviant, Muni- 
tion und sonstiger „Notdurft“, sondern auch, um daraus nach Hussiten- 
art eine Wagenburg zu bilden, aber daneben finden wir in den nieder- 
ländischen Feldzügen Albrechts auch schon die Feldbefestigung mit 
raschem Aufwerfen von Wällen, Gräben und Schanzen. Jedoch haben 
wir die Entstehung des Söldnerwesens nicht erst in dieser Zeit anzusetzen. 
Wir wissen, daß sich im Bruderkriege Wilhelm böhmischer Söldner 
bediente, die in Freundes= und Feindesland gleich übel hausten. Auch 
bei Friedrich dem Sanftmütigen finden wir 1452 gedungene Trabanten, 
die ihm mit unverschämten Forderungen den Kopf warm machten, 
und früh schon, 1469, nahmen Ernst und Albrecht Leute in Sold, 
die vorher in dem sogenannten, vom Papste aufgebotenen Kreuzheere 
gegen Georg Podiebrad gefochten hatten. Im allgemeinen war man 
auf die Söldner nicht gut zu sprechen, nicht nur wegen ihrer Aus- 
schreitungen, sondern auch, weil man doch noch immer das Kriegführen für 
eine Ehre und nicht für ein bezahltes Handwerk ansah. So verwahrte 
sich Albrecht vor Neuß ausdrücklich sowohl dem Kaiser als seinem 
Oheim gegenüber wider das Gerücht, als habe er zum Zwecke längeren 
Bleibens Geld genommen, und trug Bedenken, trotz seiner Geldver- 
legenheit, den vom Kaiser versprochenen, übrigens aber nie gezahlten 
Kostenersatz anzunehmen. „Es wären“, so schrieb er seinem Oheim, 
„Dinge ins Gerücht gebracht worden, so daß er und die Seinen Be- 
denken tragen würden, die Summe anzunehmen, damit er nicht beie 
anderen Fürsten als ein Söldner geschätzt würde.“ 
Was die Bewaffnung angeht und das Verhältnis der einzelnen 
Waffengattungen zu einander, so giebt unter anderem die von Frank- 
furt a. M. datierte Verordnung von 1489 Aufschluß: das nach den Nieder- 
landen zu entsendende Fußvolk solle haben „ein Drittel Armbrust, ein 
Drittel Büchsen, ein Drittel Spieß und Hellparten“. Das auf Grund 
dieses Aufgebots zusammengebrachte Heer zählte über 4000 Mann Fuß- 
knechte, 800 reisige Pferde; zur Transportierung waren über 400 Wagen 
bestimmt und das Feuergewehr wurde durch 171 Haken= und 26 Karren-
	        
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