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bannes dieser Zeit dar; neben den Vasallen und Ehrbarmannen stehen
Söldner und Trabanten im Felde, neben Armbrust, Spieß und eisernen
Flegeln und Morgensternen erscheinen alle Arten Feuergeschütz und
die Hellebarden der Landslknechte; noch werden Wagen in großer
Zahl mitgenommen nicht nur zum Transport von Proviant, Muni-
tion und sonstiger „Notdurft“, sondern auch, um daraus nach Hussiten-
art eine Wagenburg zu bilden, aber daneben finden wir in den nieder-
ländischen Feldzügen Albrechts auch schon die Feldbefestigung mit
raschem Aufwerfen von Wällen, Gräben und Schanzen. Jedoch haben
wir die Entstehung des Söldnerwesens nicht erst in dieser Zeit anzusetzen.
Wir wissen, daß sich im Bruderkriege Wilhelm böhmischer Söldner
bediente, die in Freundes= und Feindesland gleich übel hausten. Auch
bei Friedrich dem Sanftmütigen finden wir 1452 gedungene Trabanten,
die ihm mit unverschämten Forderungen den Kopf warm machten,
und früh schon, 1469, nahmen Ernst und Albrecht Leute in Sold,
die vorher in dem sogenannten, vom Papste aufgebotenen Kreuzheere
gegen Georg Podiebrad gefochten hatten. Im allgemeinen war man
auf die Söldner nicht gut zu sprechen, nicht nur wegen ihrer Aus-
schreitungen, sondern auch, weil man doch noch immer das Kriegführen für
eine Ehre und nicht für ein bezahltes Handwerk ansah. So verwahrte
sich Albrecht vor Neuß ausdrücklich sowohl dem Kaiser als seinem
Oheim gegenüber wider das Gerücht, als habe er zum Zwecke längeren
Bleibens Geld genommen, und trug Bedenken, trotz seiner Geldver-
legenheit, den vom Kaiser versprochenen, übrigens aber nie gezahlten
Kostenersatz anzunehmen. „Es wären“, so schrieb er seinem Oheim,
„Dinge ins Gerücht gebracht worden, so daß er und die Seinen Be-
denken tragen würden, die Summe anzunehmen, damit er nicht beie
anderen Fürsten als ein Söldner geschätzt würde.“
Was die Bewaffnung angeht und das Verhältnis der einzelnen
Waffengattungen zu einander, so giebt unter anderem die von Frank-
furt a. M. datierte Verordnung von 1489 Aufschluß: das nach den Nieder-
landen zu entsendende Fußvolk solle haben „ein Drittel Armbrust, ein
Drittel Büchsen, ein Drittel Spieß und Hellparten“. Das auf Grund
dieses Aufgebots zusammengebrachte Heer zählte über 4000 Mann Fuß-
knechte, 800 reisige Pferde; zur Transportierung waren über 400 Wagen
bestimmt und das Feuergewehr wurde durch 171 Haken= und 26 Karren-