Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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auf 600, 800, 1500, 2000, ja 3000 Gulden stiegen, je nach ihrer 
Lage in den älteren oder neuen Fundgruben, obwohl auf den Anteilen 
schwere Abgaben lasteten. Abgesehen von den Abgaben an die Ge— 
werken, d. h. an die Unternehmergesellschaften, und an den Landes- 
herrn wurde u. a. 1478 eine Bergsteuer auf die Zechen gelegt zum Bau 
der ersten steinernen Kirche in der aufblühenden Stadt Schneeberg; 
die gesamte Schätzung betrug 230 400 Gulden, wonach man sich nicht 
wundern darf, daß die davon gebaute Kirche die schönste im ganzen 
Erzgebirge wurde. Als Probe des reichen Bergsegens schickten schon 
1472 Albrecht und Ernst dem Kurfürsten von der Pfalz Silbererz, 
unter anderem ein besonders ausgezeichnetes Stück, das die Gestalt 
eines Löffels hatte; die Antwort des Pfalzgrafen war bewundernde 
Anerkennung und der Wunsch, ähnliches möchte er wohl auch in seinem 
Lande haben. Unter den Fundgrübnern war der reichste der als 
Zehntner und Amtmann in Zwickau hoch angesehene Martin Römer, 
der bei seinem Sterben 101760 Gulden zu milden Zwecken aussetzen 
konnte. Derselbe Martin Römer schenkte 1479 an Herzog Albrecht 
einen Rosenkranz oder, wie man damals noch vorwiegend sagte, Pater- 
nostersteine, so genannt, weil man darnach die zu betenden Vater Unser 
abzählte, mit einem im Tone sich von unserem Zeitalter wesentlich unter- 
scheidenden Schreiben: „Ich schicke Euer Gnaden 29 Paternosterstein 
von Erze gemacht, das jetzt in Sankt Jorgen Deuffen gewonnen ist; 
das schenke ich Euer Gnaden und bitte demütiglich, dieselben anzu- 
nehmen; ob Ihr nun die Stein wolltet lassen versuchen, so meine ich, 
die sollten zur Hälste reichlich stehen.“ — Vom selben Manne besitzen 
auch wir noch etwas Wertvolles, nämlich die fürstliche Einnahme- 
rechnung von 1477 bis 1478 von Schneeberg, die in diesem aller- 
dings besonders guten Jahre an Zehnten, Schlägeschatz, Stollenrecht 
und ähnlichen zu leistenden Abgaben etwas über 213 458 Gulden 
auswies. — Die Berggerichtsbarkeit in den neu entdeckten Gebieten 
stand zunächst unter dem freiberger Bergschöppenstuhle. Doch machte 
sich für die Entfcheidung minder wichtiger Dinge die Errichtung einer 
Bergordnung und eines eigenen Schöppenstuhles im Jahre 1479 not- 
wendig, der mit zwölf Schöppen befetzt wurde; diese sollten von dem 
von Albrecht eingesetzten Hauptmann, dem Bergmeister und der Ge- 
meine erwählt werden. Geurteilt wurde natürlich auch hier durchaus.
	        
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