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Bestrafung und dieser, vielleicht aus Höflichkeit gegen die Fürsten, ließ
sie frei abziehen, nachdem sie aufs feierlichste Urfrieden gelobt hatten.
Auch kindischer Unfug kam vor, wie wenn Hermann von Weißenbach
am St. Thomasabend, am 21. Dezember 1489, ein Faß mit Feuer
auf seinem Kopfe am oberen Markte zwischen dem Schuhhause und
dem eines Bürgers herumtrug, wie es scheint, eine zu den Weihnachts-
mummereien gehörige Albernheit, die freilich auch bei der schon früher
geschilderten Bauart der Städte recht gefährlich werden konnte; war
doch erst 1484 die Stadt fast völlig niedergebrannt.
Mit dem Aufkommen der Feuerwaffen und der veränderten Taktik,
die ja nur zum Teil damit zusammenhing, verloren die Turniere
ihre eigentliche Bedeutung und blieben bloße Schaustellungen, teils zu
Ehren erlauchter Gäste, teils zu eigener Lustbarkeit der Unternehmer
veranstaltet. In der Regel war es jetzt ein scharfes Stechen, d. h.
mit Speeren, auf deren Spitze man keine schützende Holzscheibe gesteckt
hatte, so daß Unfälle oft genug vorkamen. Die Kirche verhielt sich
dagegen passiv, im Gegensatz zu ihrer früheren Strenge. Noch als
Vorübung zum wirklichen Kampfe veranstaltete der erfurter Rat 1363
ein Turnier, wozu 57 Mark verwandt wurden; dazu mußten die Bäcker
12 Mark als Strafgeld beitragen, weil sie zu viele Schweine gehalten
hatten. Nach dem Statut von 1351 nämlich sollte ein Bäckermeister
sich nur 8 Schweine auf einmal mästen dürfen.
Eine lächerliche Nachahmung ritterlicher Gebräuche, darum zu-
gleich auch ein Beweis ihres sinkenden Ansehens, war es, wenn um
1382 die nürnberger Bäckerinnung den Wettinern Fehde ansagte, oder
wenn 1471 die leipziger Schusterknechte Lorenz, Steffen und Peter
Stoyck, Peter Tyle, Matthias Smydt und Valentin Smyd allen und
jeglichen Studenten der Universität Leipzig durch feierlichen Brief kund
thaten, daß sie ihre Feinde geworden seien und sein wollten, wobei
sich übrigens Ernst und Albrecht ins Mittel schlugen.
In allgemeinen läßt sich sagen, daß im Norden Deutschlands,
in Brandenburg und Sachsen mit dem endenden 15. Jahrhundert Adel
und Rittertum sich in den immer mächtiger werdenden Fürstenstaat
eingeordnet hatten, im Gegensatz zu den rheinischen und süddeutschen
Gegenden, wo noch lange Zeit der Kampf beider Gewalten fortwährte.
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