Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Aufnahme von Pfahlbürgern, Kaiser Sigismund verbot sie wieder 
1431 für das ganze Reich. Jedenfalls blieb es im letzteren Falle 
bei der bloßen Form, denn um Sigismunds Zeit war doch schon kein 
Gedanke mehr daran, das Wachstum der Städte durch den ländlichen 
Zuzug irgendwie mit Hilfe kaiserlicher Verordnungen zu hemmen. In- 
folge solcher Entwickelung schießen die Stadtrechte empor wie die 
Pilze. Was früher eine besondere Gunst des Landesfürsten erschien, 
wird nunmehr als eine beinahe selbstverständliche, dem Laufe der 
Dinge sich aupassende Form betrachtet. „Habe ich Städte,“ so soll 
Herzog Albrecht der Beherzte geäußert haben, „so kann ich auch bald 
Geld bekommen.“ In diesem Satze liegt das Geheimnis dieser Weiter- 
bildung und Vermehrung der städtischen Kommunen. Der Fürst ge- 
hörte nach außen hin der allgemeinen Politik an; gerade Herzog 
Albrechts Beispiel, aber auch Friedrichs des Streitbaren, beweisen es; 
da konnte man nur mit einer allgemein anerkannten Macht auftreten: 
Soldaten und Geld — was in gewisser Weise dasselbe bedeutet. Wer 
aber war einzig im Besitze des Geldes? Wer anders als die Groß- 
kaufleute in den Städten, die in dieser zweiten Hälfte des Mittelalters 
mit immer zunehmendem Erfolge ihre Handelsbeziehungen international 
machten und es schon verstanden, mit Hilfe ihres weitreichenden Ver- 
kehrs und geachteten Namens eine Art Wechselverkehr herzustellen, 
dem natürlich die unbehilfliche Naturalwirtschaft nicht entfernt mehr 
gewachsen sein konnte! Der nürnberger Patrizier Ulman Stromer, 
der der ganzen zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts und für ein 
Zehntel noch in das 15. hinein angehört, hat mancherlei aufgezeichnet über 
Gewicht und Kaufmannschaft und spricht dabei von Genua, Venedig, 
Mailand und Neapel, von Barcelona, von Avignon, von Brügge, von 
Krakau, Lemberg, Asow, Wien. Wie weit mußten die Handels- 
beziehungen Nürnbergs, aber nicht Nürnbergs allein, sondern aller 
größeren Städte, reichen, wenn dem Handel der deutschen Städte solche 
Kenntnisse als ein willkommenes Hilfsmittel zugetragen werden konnten. 
Es soll hier nur beiläufig, weil sie auf die in diesen Blättern be- 
handelten Verhältnisse keinen unmittelbaren Einfluß gehabt hat, auf 
die nordische Hansa hingewiesen sein. 
Die Zahl also der Stadtrechte mehrte sich, mit anderen Worten, 
die Zahl der zu eigener, zur Selbstverwaltung erstarkenden städtischen
	        
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