Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

— 909 — 
  
  
Markiplatz einer mittelalterlichen Stadt. 
Nach einer Zeichnung im Germanischen Museum. 
(Essenwein.) 
aber auch das Recht, jährlich die sechs neuen Ratsmitglieder zu er- 
wählen. Da nun zur selben Zeit die drei Fürsten sich als Schult- 
ner der vorerwähnten Münzmeister bekennen, so ersieht man, wie sie 
durch diese Maßregel zwei Fliegen mit einem Schlage trafen; eines- 
teis machten sie ihre Schuld quitt durch Verleihung wertvoller Rechte 
und damit verbundener Einnahmen, und dann gewannen sie Einfluß 
auf das Stadtregiment. Solche fürstliche richterliche Beamte, denen 
ihre Bestallung erblich erteilt wurde und die dann in die Stadtver- 
waltung mit eingriffen, wurden 1385 in Leipzig, 1406 in Jena, 1410 
in Lommatzsch, 1425 in Dresden eingesetzt. Gerade aber die Erblichkeit
	        
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