— 912 —
eben an den Tag gelegten Gesinnung. Die Freiberger aber, um sich
unter Umständen vor Wilhelm verantworten zu können, ließeu sich
einen ihr loyales Betragen bescheinigenden Revers ausstellen. So
rückten denn 1447 an 200 freiberger Bürger mit einem Heere des
Kurfürsten nach Thüringen; als sie aber bemerkten, daß der Zug den-
noch mehr dem Herzog Wilhelm als Apel Vitztum gelte, erbaten sie
und erhielten sie auch, wennschon ungern, Urlaub und kehrten wieder
heim. 1449 kam Wilhelm mit Heeresmacht in die Lande des Bruders
and belagerte diesen im Schlosse, mußte aber nach einiger Zeit
unverrichteter Sache wieder abziehen. Für die Stadt hatte das
aber doch die böse Folge, daß schon während der Belagerung durch
Wilhelm dessen Partei und die des Kurfürsten an einander geraten
waren, und zwar sogar thätlich, und daß auch dann, als Wilhelm
abgezogen war, die Zwietracht nicht aufhörte, sondern die gegenseitigen
Anfeindungen den seit 1451 wiederverföhnten Brüdern Gelegenheit
gaben, in die Regierung der Stadt einzugreifen. Nachdem sie selbst in
ihrer Bergstadt gewesen und zum Guten geredet, hinterließen sie zur
Ordnung der Angelegenheit zwei Räte und versicherten in einer noch
vorhandenen Urkunde von 1451 zur Beilegung der zwischen dem Rate,
dem Münzmeister und der Gemeinde entstandenen Irrung, wie sie an
der Verantwortung des Rates und der Parteien, insoweit es sie be-
träfe, gut Genüge haben wollten und von allen in Freiberg, sowie
von jedem einzelnen insbesondere nicht anders wüßten und erfahren
hätten, denn daß sie sich in den vergangenen Kriegsläuften und in
allen Sachen gegen sie als fromme und biedere Leute gehalten hätten.
Darum solle eine Strafe von 100 Schock den treffen, der nach dieser
Richtung wieder neue Vorwürfe erhebe. Vor allem aber wurde ein-
geschärft, daß die Gemeinde dem offenbar bei dieser Gelegenheit von
den beiden Jürsten neu eingesetzten Rate in allen redlichen Sachen
durchaus gefolgig und gehorsam sein und bei ihrer Ungnade sich nie-
mand ihm widersetzen solle; in irgend welchem Streitsalle zwischen dem
Rate und der Gemeinde behielten sich die Fürsten ausdrücklich die
Entscheidung vor.
Auch aus Zwickau ist ein Fall zu berichten, bei dem es sich um
den fürstlichen Einfluß auf das Stadtregiment und den Widerstand
der Bürger und des Rates dagegen handelt. Der als Bürgermeister