Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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der Versuch gemacht worden, dieses Monopol zu durchbrechen, und sogar 
gewaltsame Auflehnung gegen den die Gewandschneider schützenden Rat 
hatte es gegeben, so daß sich 1345 Markgraf Friedrich der Ernsthafte 
zu einer nachdrücklichen Bestätigung des überlieferten Gebrauchs ver- 
anlaßt sah, also erneut den Tuchmachern den Kleinverkauf untersagte 
und ihnen wie der ganzen Stadtgemeinde unbedingten Gehorsam gegen 
den Rat einschärfte. Nach einer anderen Richtung hin erlangten aber 
die Tuchmacher 1352 durch Friedrich den Strengen eine erweiternde 
Vergünstigung, indem ihnen die Anfertigung von Tüchern in allen 
Farben und jeder Preislage zugestanden wurde. Deshalb gaben sie 
aber den anderen Kampf nicht auf und erreichten auch wirklich 1361 
die markgräfliche Erlaubnis, selbstgefertigte Tücher in acht bestimmten 
Farben nach der Elle zu verschneiden; Tücher in anderen Farben 
durften sie aber immer nur noch im Stück verkaufen. Diese Ein- 
schränkung kam 1368 ebenfalls in Wegfall, und es blieb den Gewand- 
schneidern nur noch das Monopol für verschiedenfarbige und gestreifte 
Tuche. Auch andere Handwerke begannen emporzublühen und, zu 
Innungen zusammengeschlossen, an Bedeutung zu gewinnen. Neben 
den Tuchmachern finden sich im Geschoßregister von 1407 die Schuster, 
deren Innung, wie es scheint, mit der der Tuchmacher 1401 bestätigt 
wurde, Bäcker, Kürschner, Schneider und Schmiede. Seit den dreißiger 
Jahren des 15. Jahrhunderts finden wir die Meister insofern an 
der Stadtverwaltung beteiligt, als sie in Vermögensangelegenheiten 
und bei Anderungen der städtischen Satzungen zur Mitentscheidung 
herangezogen werden, wenn auch nicht regelmäßig und natürlich ohne 
Verbindlichkeit. Wir wissen, daß das Jahr 1438 den Wendepunkt für 
die ständische Entwickelung brachte. Die damals von den vereinigten 
Ständen bewilligte Ziese sollte auch in Dresden erhoben werden. Die 
Wollweber (Tuchmacher) weigerten sich dessen; sie werden gesagt haben: 
was zu Leipzig von den Vertretern unseres Stadtregiments bewilligt wor- 
den ist, geht uns nichts an; wir haben ja keinen Anteil an der Stadt- 
verwaltung! Friedrich der Sanftmütige war davon gar nicht erbaut; 
es nahm ihn fremde, wie er an den Rat schreibt, und verdroß ihn 
nicht wenig; der Rat solle die Leute vorladen und über ihre Pflichten 
belehren. Die Streitigkeiten um größeren Anteil an der Verwaltung 
nahmen darum noch kein Ende; sie spitzten sich im Gegenteil zu, und
	        
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