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der Versuch gemacht worden, dieses Monopol zu durchbrechen, und sogar
gewaltsame Auflehnung gegen den die Gewandschneider schützenden Rat
hatte es gegeben, so daß sich 1345 Markgraf Friedrich der Ernsthafte
zu einer nachdrücklichen Bestätigung des überlieferten Gebrauchs ver-
anlaßt sah, also erneut den Tuchmachern den Kleinverkauf untersagte
und ihnen wie der ganzen Stadtgemeinde unbedingten Gehorsam gegen
den Rat einschärfte. Nach einer anderen Richtung hin erlangten aber
die Tuchmacher 1352 durch Friedrich den Strengen eine erweiternde
Vergünstigung, indem ihnen die Anfertigung von Tüchern in allen
Farben und jeder Preislage zugestanden wurde. Deshalb gaben sie
aber den anderen Kampf nicht auf und erreichten auch wirklich 1361
die markgräfliche Erlaubnis, selbstgefertigte Tücher in acht bestimmten
Farben nach der Elle zu verschneiden; Tücher in anderen Farben
durften sie aber immer nur noch im Stück verkaufen. Diese Ein-
schränkung kam 1368 ebenfalls in Wegfall, und es blieb den Gewand-
schneidern nur noch das Monopol für verschiedenfarbige und gestreifte
Tuche. Auch andere Handwerke begannen emporzublühen und, zu
Innungen zusammengeschlossen, an Bedeutung zu gewinnen. Neben
den Tuchmachern finden sich im Geschoßregister von 1407 die Schuster,
deren Innung, wie es scheint, mit der der Tuchmacher 1401 bestätigt
wurde, Bäcker, Kürschner, Schneider und Schmiede. Seit den dreißiger
Jahren des 15. Jahrhunderts finden wir die Meister insofern an
der Stadtverwaltung beteiligt, als sie in Vermögensangelegenheiten
und bei Anderungen der städtischen Satzungen zur Mitentscheidung
herangezogen werden, wenn auch nicht regelmäßig und natürlich ohne
Verbindlichkeit. Wir wissen, daß das Jahr 1438 den Wendepunkt für
die ständische Entwickelung brachte. Die damals von den vereinigten
Ständen bewilligte Ziese sollte auch in Dresden erhoben werden. Die
Wollweber (Tuchmacher) weigerten sich dessen; sie werden gesagt haben:
was zu Leipzig von den Vertretern unseres Stadtregiments bewilligt wor-
den ist, geht uns nichts an; wir haben ja keinen Anteil an der Stadt-
verwaltung! Friedrich der Sanftmütige war davon gar nicht erbaut;
es nahm ihn fremde, wie er an den Rat schreibt, und verdroß ihn
nicht wenig; der Rat solle die Leute vorladen und über ihre Pflichten
belehren. Die Streitigkeiten um größeren Anteil an der Verwaltung
nahmen darum noch kein Ende; sie spitzten sich im Gegenteil zu, und