Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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allein von naumburger Bier einen Reingewinn von 6104 Gulden 
gehabt habe. Das gefiel dem Rate zu Erfurt so wohl, daß er in 
den kurmainzischen Dörfern Hochheim, Tittelstedt und Melchendorf, 
wo bis dahin Bier und Wein überhaupt nicht hatten verkauft werden 
dürfen, sich die Schankgerechtigkeit für 2000 Gulden wiedereinlösbar 
erwarb; diese väterliche Fürsorge des Stadtregiments für den Durst 
seiner Bauern ließ sich der Erzbischof vom Rate noch dadurch belohnen, 
daß alle Beamte des mainzischen Hofes zu Erfurt für ihren Eigen- 
bedarf freie Einfuhr an Getränken haben sollten. 
Der Grund des erfurter Wohlstandes lag in dem natürlichen 
Reichtum seiner Umgegend und dessen sorgfältiger Ausnutzung und in 
dem sich gegenfeitig fördernden Gewerbfleiß und Handel der Stadt 
selbst. Von den natürlichen Vorzügen und dem sorgfältigen Garten- 
und Feldbau, insbesondere vom Anbau des Waid, ist schon im früheren 
Kapitel ausführlich die Rede gewesen, ebenso von der Entwickelung 
und der wirtschaftlichen wie politischen Kräftigung der Zünfte. Der 
Handel wurde gehoben durch das Meßprivileg, das 1331 auf Fir- 
bitte des Erzbischofs Baldnin von Trier, des damaligen Administrators 
auch des mainzer Erzbistums, Ludwig der Bayer der Stadt erteilte. 
Der Zuzug vom Lande und von anderen Städten mehrte die an sich 
schon steigende Bevölkerung der Stadt, von der man sich, da es an 
Zählungen natürlich fehlt, einen ungefähren Begriff an der Hand der 
Angabe machen kann, daß bei der großen Pest des Jahres 1464, 
nachdem schon 1462 eine solche die Stadt heimgesucht hatte, 28000 
Mernschen starben und schockweise in die Gruben auf dem Johamnis= 
friedhof eingescharrt wurden. Dazu kam dann am 19. Juni 1472 
der große Brand, der nach einer Angabe 2024 Hofstätten, nach einer 
anderen, sicher übertriebenen, 6000 Häuser in Asche gelegt haben soll. 
Das Feuer war, wie schon früher erzählt wurde, von einem ent- 
laufenen Cisterziensermönch namens Dietrich Bercker oder Becker 
oder Burckardi angelegt worden und von einigen anderen Gesellen, 
von denen man zu wissen meinte, sie seien sämtlich von dem alten 
Feinde der Stadt aus dem Bruderkriege, Apel Vitztum und Ge- 
nossen, angestiftet worden. Es mag dabei auf den solennen Gang 
der städtischen Gerichtsbarkeit noch einmal durch das Beispiel der 
Prozessierung und Hinrichtung dieses Missethäters zurückgegriffen
	        
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