Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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gegeben durch das große Meß= und Marltprivilegium Kaiser Moxi- 
milians I., gegeben am 20. Juli 1497 zu Worms. Die mittelbare 
Veranlassung dazu bildete die von den Erfurtern nach dem Tode 
Friedrichs III. von seinem Nachfolger verlangte Verlegung ihrer zwei 
Jahrmärkte, von denen der eine vierzehn Tage nach Ostern, der andere 
acht Tage nach Pfingsten abgehalten wurde, auf Pfingsten und Martini 
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Verkaufstände auf dem Jahrmarkt. 
Original in der Krakauer Bibliothek. (Nach Schultz)) 
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(10. Nov)), was auch der damalige geistliche Herr der Stadt, der Erz- 
bischof von Mainz, Berthold von Henneberg, bei kaiserlicher Majestät 
durchsetztt. Infolge davon nahm Herzog Albrecht die Gelegenheit 
wahr, für die drei leipziger Märkte, und zwar für den einen vom 
Sonntag Jubilate bis Cantate, den anderen von Sonntag nach Micheelis 
bis auf weitere acht Tage, den dritten auf Neujahrstag und bis auf 
weitere acht Tage darnach zu bestimmen. Alle drei Jahrmärkte sollten 
also je acht Tage währen, der zu Ostern aber, im Unterschied von 
späterer Gepflogenheit, erst drei Wochen nach Ostern, also auch mit
	        
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