Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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aufgebrachten Steuer, die 13146 Groschen 6 Pfennige und 1 Heller 
betrug. Die beiden wohlhabendsten Männer wohnten am Markt, und 
zwar gebot Jakob Blasbalg über 14000 und Kunz Funcke über 17 000 
Gulden Vermögen. Aus späteren Landsteuerbüchern der Jahre 1499, 
1502 und 1506 ersieht man, daß nur eine kleine Anzahl von Leuten 
bei derselben Steuersumme stehen bleibt, eine kleinere Anzahl in ihrem 
Vermögen in die Höhe geht, bei weitem die größere Menge aber in 
ihren Verhältnissen zurückkommt, und zwar sind die in aufsteigender 
Linie Begriffenen meist kleinere Leute und ihr Aufstieg ist mäßig, die 
Herunterkommenden aber sind vielfach reiche Leute und der Rückgang 
ist ein jäher Absturz. Welche Ursachen diesem auffallenden Vorgange 
zu Grunde gelegen haben, ist nicht zu ermitteln. Denn im allgemeinen 
läßt sich in den Jahren bis 1502 eher ein allgemeiner Aufschwung 
der Stadt annehmen; wenigstens deutet die gewaltige Steigerung in der 
Zahl der Gesellen seit 1481, nämlich von 19 auf 165, auf ein Empor= 
kommen des Handwerks gegenüber der Landwirtschaft, und wenn wir 
unter dem Hausgesinde an Stelle von 21 Köchinnen im Jahre 1481 
nun für das Jahr 1502 69 zusammenzählen, so dürfte darin doch 
wohl ein Hinweis auf eine feinere Lebensweise zu erkennen sein, also 
auch auf größere allgemeine Wohlhabenheit. 
Zum Schlusse sei noch die Wehrhaftigkeit der Städte in den 
Kreis unserer Betrachtungen gezogen, von der ja teilweise schon unter 
dem Kapitel Kriegswesen die Rede war. Wie wacker das freiberger 
Bürgeraufgebot an den Hussitenkämpfen teilgenommen und dann, wenn 
auch in bedingter Form, an dem Kampfe der Brüder Friedrich und 
Wilhelm, wurde an seinem Orte erzählt. Auch in den Kämpfen der 
Herzöge Ernst und Albrecht gegen Heinrich III., den meißnischen Burg- 
grafen aus dem Hause Plauen, erscheinen die Bürgeraufgebote der 
meißnischen Städte. Mit dieser Fehde im Zusammenhang steht ein 
Beschluß des leipziger Rates vom 4. Oltober 1466, der festsetzte, wie 
viel und welcherlei Harnischstücke die Innungen und die einzelnen 
Bürger im Kriegsfalle zur Ausrüstung von Kriegsknechten zu stellen 
hätten. Diese Bestimmungen sind aufgezeichnet in dem mehrerwähnten 
Harnischbuch. Unter Harnisch oder, wie die ältere Form lautete, 
Harnasch, verstand man damals die gesamte kriegerische Ausrüstung des 
Mannes, und diese bestand aus sechserlei Stücken: Krebs, Hut, Pafose
	        
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