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Thüringen und Meißen zur Ausführung gebracht; es kostete das an
Trinkgeld für die kaiserlichen Räte und Kanzlisten 2000 Gulden, die
natürlich von den Juden beigetrieben wurden, und außerdem noch
3000 Gulden weitere Schatzung.
Im meißnischen Lande wurden die Juden im Jahre 1411 ihres
Vermögens und ihres Grundbesitzes beraubt; den letzteren nahm Land-
graf Friedrich, der auch für Thüringen dasselbe verfügt hatte, in Be-
schlag. Eine Ermordung oder Vertreibung war damit, wie es schien,
nicht verbunden. Der Landesfürst handelte eben, wie andere Landes-
fürsten dieser Zeit auch: man gestattete durch allerhand Privilegien
Stadtpfeifer.
Nach einer Zeichnung von Albrecht Dürer im Gebetbuch Kaiser Maximilians.
den Juden, sich durch Geldverleihen und Schacher zu bereichern, dann
nahm man der vollgesogenen Schwamm mit kräftiger Hand und quetschte
ihn aus. Friedrich der Streitbare erteilte später den im Kurstaate wohn-
haften Juden unter dem 23. Mai 1425 einen Schutzbrief auf sechs
Jahre gegen einen jährlichen Zins von 875 Gulden. Aber die sechs
Jahre waren noch nicht um, als Friedrich der Sanftmütige im Jahre
1430 eine Judenverfolgung für ganz Thüringen und Meißen anordnete.
Möglicherweise hatten die Juden sich in verräterische Umtriebe mit
den Hussiten eingelassen oder vielleicht auch die Münze verschlechtert;
wahrscheinlicher ist, daß der Kurfürst seinen durch die Hussitenkriege
schwer geschädigten Finanzen aufhelfen wollte. Auch diesmal begnügte
man sich damit, den Juden ihre liegende und fahrende Habe zu nehmen,
ohne sie an Leib und Leben zu schädigen. Die Judengemeinden gingen
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