Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Thüringen und Meißen zur Ausführung gebracht; es kostete das an 
Trinkgeld für die kaiserlichen Räte und Kanzlisten 2000 Gulden, die 
natürlich von den Juden beigetrieben wurden, und außerdem noch 
3000 Gulden weitere Schatzung. 
Im meißnischen Lande wurden die Juden im Jahre 1411 ihres 
Vermögens und ihres Grundbesitzes beraubt; den letzteren nahm Land- 
graf Friedrich, der auch für Thüringen dasselbe verfügt hatte, in Be- 
schlag. Eine Ermordung oder Vertreibung war damit, wie es schien, 
nicht verbunden. Der Landesfürst handelte eben, wie andere Landes- 
fürsten dieser Zeit auch: man gestattete durch allerhand Privilegien 
  
Stadtpfeifer. 
Nach einer Zeichnung von Albrecht Dürer im Gebetbuch Kaiser Maximilians. 
den Juden, sich durch Geldverleihen und Schacher zu bereichern, dann 
nahm man der vollgesogenen Schwamm mit kräftiger Hand und quetschte 
ihn aus. Friedrich der Streitbare erteilte später den im Kurstaate wohn- 
haften Juden unter dem 23. Mai 1425 einen Schutzbrief auf sechs 
Jahre gegen einen jährlichen Zins von 875 Gulden. Aber die sechs 
Jahre waren noch nicht um, als Friedrich der Sanftmütige im Jahre 
1430 eine Judenverfolgung für ganz Thüringen und Meißen anordnete. 
Möglicherweise hatten die Juden sich in verräterische Umtriebe mit 
den Hussiten eingelassen oder vielleicht auch die Münze verschlechtert; 
wahrscheinlicher ist, daß der Kurfürst seinen durch die Hussitenkriege 
schwer geschädigten Finanzen aufhelfen wollte. Auch diesmal begnügte 
man sich damit, den Juden ihre liegende und fahrende Habe zu nehmen, 
ohne sie an Leib und Leben zu schädigen. Die Judengemeinden gingen 
60“
	        
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