Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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anfangs gegebenen Verhältnisse durch Abnahme der ausländischen 
Studenten. Diese Nationaleinteilung war darum von Bedeutung, 
weil nach dem Vorgange von Paris und Prag die Nationen den Rektor 
wählten und in ihren Ausschüssen mit diesem zusammen die Universitäts- 
angelegenheiten, namentlich die gerichtlichen und finanziellen, ver- 
walteten. Die sich erst mit der Zeit völlig ausgestaltenden Fakultäten 
kamen darum anfangs für diese Verwaltungsfragen weniger in Betracht; 
nur die Artistenfakultät als die numerisch stärkste übte ein entschiedenes 
Übergewicht aus, und die Magisterwürde in ihr war die Vorbedingung 
für die Anteilnahme am Universitätsregimente. Dagegen war die 
erfurter Hochschule nicht nach dem Nationalitätenprinzipe geordnet, 
sondern hier überwogen von Anfang an die Fakultäten. Diese ord- 
neten zwölf Wähler ab, unter ihnen einen Studierenden, zur Wahl 
des Rektors und diese ernannten wiederum drei Männer, von denen 
der jüngste den anderen einen Kandidaten nominierte und dann natürlich 
durch seine Stimme den Ausschlag gab. 
Der Charakter der mittelalterlichen Universitäten, wie er ihnen 
durch das pariser Vorbild aufgeprägt worden war, war geistlich, da 
das theologische Studium als die Krone der Wissenschaft galt, und 
da vor allem die Einkünfte der Lehrenden teilweise von kirchlichen 
Präbenden abhängig waren. Auch äußerlich, in der Kleidung, drückte 
sich bei Lehrenden wie Lernenden die Zugehörigkeit zur Kirche aus, 
indem im Gegensatz zu der so vielfach ausschweifenden Tracht der 
Zeit die Scholaren einen langen dunklen einfarbigen Rock trugen mit 
Kapuze und Gürtel, während die Meister und Baccalarien das Barelt 
auszeichnete. Doch finden wir in der früher erwähnten Kleiderordnung 
von 1482 auch der Studenten und ihrer unziemlichen Kleidung Er- 
wähnung gethan. Dem geistlichen Charakter der Universität entsprach 
auch die Ehelosigkeit der Dozenten, die bei dem erwarteten Eintreten 
in ein geistliches Amt nicht erst geboten zu werden brauchte, sondern 
selbstverständlich war. Die Mediziner begannen zuerst eine Ausnahme 
zu machen, da sie am wenigsten auf eine geistliche Würde reflektierten 
und mehr als die anderen mit dem praktischen Leben Fühlung behielten. 
Ihnen folgten dann die Juristen und Artisten, so daß am Schlusse 
des 15. Jahrhunderts ein verheirateter Magister nichts Ungewöhn- 
liches mehr war. Z. B. begegnen uns in dem Türkensteuerbuch
	        
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