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Leipzigs vom Jahre 1481 die Witwen zweier Mitglieder der Universität,
des Dr. Scheibe und des Dr. Pistoris, als Hausbesitzerinnen.
Der Ehelosigkeit entsprach das sonstige Leben der Dozenten
und Studenten. Es ist der Kollegien Erwähnung gethan worden,
die in Leipzig bei der Gründung der Universität von den Stif-
tern eingerichtet wurden. In ihnen wohnten die Kollegiaten in
klösterlicher Weise bei einander. Aber auch ihre Scholaren oder
wenigstens ein Teil davon fand da Unterkunft und mit den Magistern
gemeinsamen Tisch. Bei Tisch wurde, wie das in den klösterlichen
Refeltorien auch vielfach Vorschrift war, vorgelesen, damit, wie es in
der Reformation der leipziger Universität von 1446 heißt, nicht bloß
der Magen Speise empfange, sondern auch die Ohren sich an dem
Worte Gottes ersättigen möchten. Nach der Vorlesung aus der Bibel
oder einem Kirchenvater ist ehrbares Gespräch gestattet. Wer aber
Streit anhebt, soll dem Vorsteher des Kollegs auf der Stelle 10 Groschen
Strafe erlegen und vor der Entrichtung dieses Betrages nichts mehr
verabreicht erhalten. Die Mahlzeiten waren übrigens sehr bescheiden,
was man aus der für das große Kolleg zu Leipzig gegebenen Be-
stimmung ersieht, daß es dreizehnmal im Jahre ein Extragericht mit
Wein und Früchten geben solle; dreimal im Jahre sollte Gänsebraten
auf den Tisch kommen und davon jeder Tischgenosse ein Viertel
erhalten. Außer den Kollegien gab es nun auch noch andere Unter-
kunftsstätten für die Lehrer und Studierende in den sogenannten
Bursen, d. h. in Wohnhäusern, die mit der Erlaubnis der Universität
von einem Magister gemietet worden waren und unter dessen Aufsicht
und Verwaltung standen. Die Einrichtung einer solchen bursa war
dieselbe wie die der Kollegien, einfach und ärmlich genug nach unseren
Begriffen. Die Kammern der Scholaren waren meist ohne PSfen;
heizbar waren bloß die größeren Räume, in denen gemeinsam die
Mahlzeiten und die gelehrten ÜUbungen stattsanden. Denn auch die
Burse war nach zünftischer Art gegliedert, indem der Magister als der
Meister und die Scholaren als Lehrlinge galten. Außerhalb einer
Burse oder eines Kollegiums oder eines sonstigen unter der Leitung
der Universität stehenden Konviktoriums durfte kein Student wohnen;
eine Ausnahme wurde nur bei vornehmen Leuten gemacht und bei
solchen, die schon im Besitze höherer akademischer Würden waren, oder