Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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bestritt er dem Papste das Recht, hergebrachte Satzungen der Kirche 
einseitig aufzuheben. Papst Alexander VI. legte ihm Stillschweigen 
auf „wegen einiger Anstoß erregenden Behauptungen und Schlüsse“, 
und damit war auch dieser Fall erledigt. — Daß von der Universität 
kreierte Doktoren nach dem Eindringen des römischen Rechts dauernd 
zu den Entscheidungen des leipziger Schöppenstuhles herangezogen 
wurden, war schon bei Gelegenheit der Rechtspflege Gegenstand der 
Erwähnung. Es finden sich um die Zeit Albrechts des Beherzten, 
nämlich im Jahre 1483, auch der Dekan der Artistenfakultät und der 
dieser ebenfalls angehörige damalige Rektor Johannes Burberger als 
Beisitzer. 
Aus der medizinischen Fakultät werden uns manche Namen 
genannt, die uns freilich eben nur Namen bleiben, wie Gerhard von 
Hohenkirch, Helmold Gledenstädt, Jakob Wesenberg u. a. Charakteristisch 
für diese Zeit ist das Werkchen des M. Pansa vom Jahre 1470 
De propaganda vita aureus libellus, das goldene Büchlein von der 
Verlängerung des Lebens, das er dem Stadtrate zu Leipzig gewidmet 
hat. Der Verfasser empfiehlt darin auf das Nachdrücklichste, sich mit 
den günstigen Aspekten und Konstellationen bekannt zu machen, 
namentlich aber aller sieben Jahre sich vorzusehen, da dann der 
menschenfressende Saturnus regiere. Die Heilkunde machte sich also 
abhängig von der Sterndeuterei, der Astrologie. Anderseits unterstand, 
wie schon erwähnt, auch die Kunst der Arzte der kirchlichen Kontrolle. 
Albrechts des Beherzten Mutter schrieb in einem Briefe vom Mai 1469 
u. a. an ihren Sohn, von dem sie den schon erwähnten jüdischen 
Leibarzt Baruch verlangt hatte, daß der Hofbeamte, für den sie ärztliche 
Hilfe erbeten, darum in der Beichte nicht absolviert worden sei, weil 
er zu der heiligen Osterzeit von dem Juden Arznei genommen habe 
und sich dieser auch fürder nicht entschlagen wolle. — Doch gab es 
auch Heilmittel, die von der Kirche sicher nicht beanstandet wurden, 
wie z. B. 1478 Sidonie, Albrechts Frau, an die Gemahlin des Herzogs 
Wilhelm, die bekannte Brandensteinerin, um Übersendung des Kopf- 
gürtels und des Löffels der heiligen Elisabeth bat, da sie diese Reliquie 
für ihre bevorstehende Entbindung ganz besonders heilsam und förderlich 
erachtete. Natürlich wurde ihr dieser Wunsch umgehend gewährt. — 
Zu sonstiger leiblicher Wohlfahrt ward, wie die Rechnungen Albrechts
	        
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