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treten, an deren Spitze zwei ausgezeichnet begabte Fürsten standen,
ein Umstand, der wohl Segen genug gebracht hat, auf der anderen
Seite aber die Gegensätze noch verschärfte.
Friedrich, dem schon die Zeitgenossen den Beinamen des Weisen
gegeben haben, folgte dem Vater Ernst nach dessen am 26. August 1486
zu Colditz eingetretenem Tode in der Kurwürde und dem Herzogtum
Sachsen als Altester nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle;
die übrigen Lande verwaltete er in niemals getrübter Einigkeit mit
seinem jüngeren Bruder Johann in einer fast vierzigjährigen fried-
reichen Regierung. Friedrich war am 17. Januar 1463 zu Torgau
dem damaligen Kurprinzen Ernst von seiner Gattin Elisabeth, der
Tochter Herzog Albrechts III. von Bayern-München, geboren worden.
Sein zu Meißen geborener Bruder Johann war vier, nach Spalatin
fünf Jahre jünger. Von den beiden weiteren Brüdern war Albrecht,
nachdem er die Würde eines mainzer Erzbischofs erworben, dem Vater
1484 im Tode vorausgegangen, der andere aber, Ernst, hatte den
magdeburger Erzstuhl inne bis zu seinem 1513 erfolgten Ableben.
Kurfürst Ernst hatte den Söhnen eine sehr gute Bildung zu teil
werden lassen. Friedrich und Johann wurden in der Stiftschule zu
Grimma und dann von dem Magister Ulrich Kemmerlin, späteren
Dechanten zu Aschaffenburg, und von dem schon als tüchtigen Arzt
genannten Dr. Pollich von Mellrichstadt unterrichtet. Friedrich las
fleißig seinen Seneca, Terenz und Horaz und machte sich gern auf
Zettel Notizen von guten Sprüchen, die er bei seiner Lektüre gefunden
hatte; mit denen beklebte er die Wände seines Schlafgemachs, um sie
immer wieder vor Augen zu haben. Er wußte sie dann im praktischen
Leben wohl zu verwenden.
Die nächste Aufgabe für den neuen Kurfürsten und seinen Bruder
war, sich mit dem Oheim Albrecht wegen noch mancher in der Teilung
von 1485 unerledigt gebliebenen Fragen auseinanderzusetzen; es geschah
dies 1491 durch den oschatzer oder dresdener Vertrag, durch den die
Brüder, im Falle sie ohne Leibeserben sterben würden, Albrecht unter
Wahrung eines Jahrgeldes für ihren Bruder Ernst die Nachfolge in
ihren Landen zusagten. 1493 einigte man sich vorläufig über die
sogenannte bibersteinische Herrschaft und das Fürstentum Sagan;
was man aber hier ausgemacht hatte, kam, nachdem es nicht an