Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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lag, für den eigensüchtigen Habsburger seine Haut zu Markte zu tragen 
und vor allem sich in Kosten zu stürzen. Überdies war es ihm unan- 
genehm aufgefallen, daß zu Augsburg sein Vetter Georg allerlei 
Heimlichkeiten mit dem Oberhaupte des Reiches gehabt hatte. 
Des letzteren Ubelwollen bewies sich auch in der für Friedrich 
und das ganze sächsische Haus nicht unwichtigen Jülichschen Erbfolgc= 
frage. Wir wissen, daß Kaiser Friedrich III. im Jahre 1483 die 
Verdienste Albrechts des Beherzten damit belohnt zu haben meinte. 
daß er ihm die Aussichten auf die Herrschaften Jülich und Berg nebst 
der Herrschaft Ravensberg eröffnete. Diese Aussichten waren mit Rück- 
sicht der Verdienste, die sich Kurfürst Ernst bei der Wahl Maximilians 
1486 erworben hatte, auch auf dessen Linie ausgedehnt worden. Und 
Maximilian bestätigte diese Erbnachfolge noch einmal 1495. Sie begann 
nun thatsächlich in das Bereich der Möglichkeit zu treten, da Herzog 
Wilhelm VII. von Jülich nur eine Tochter hatte. Aber um die Hand 
dieser Tochter bewarb sich Johann II., Herzog von Cleve, und drohte 
Maximilian, daß er sich mit dem alten Gegner des österreichischen 
Hauses, den in der Geschichte Albrechts des Beherzten vielgenannten 
Herzog Karl von Geldern, verbinden werde, wenn Maximilian nicht die 
Erbfolge der Prinzessin Marie von Jülich anerkennen werde. Schon 
1496 war Maximilian auf diese Anforderung eingegangen, und al- 
am 6. September 1511 Wilhelm VII. von Jülich starb, nahm Johann 
von Cleve die Lande seiner Frau ohne weiteres in Besitz. Zwar mel- 
dete nun das Gesamthaus Sachsen 1512 auf den Reichstagen von 
Trier und Köln seine Ansprüche an, erhielt aber nichts als eine kaiser- 
liche Bescheinigung über die geschehene Bewerbung, einen sogenannten 
Mutschein. Dagegen erteilte Maximilian die versprochene Belehnung 
Johann von Cleve, allerdings gegen ein Extratrinkgeld von 50 000 Gold- 
gulden. Sein Enkel Karl V. ignorierte dann 1521 die sächsischen 
Ansprüche vollends und willigte in die Vereinigung von Jülich 
und Cleve. 
Wohl konnte man die abgünstige Politik des Kaisers 1512 auf 
die Eifersucht zurückführen, die ihn gegen die Macht des wettinischen 
Hauses erfüllte. War ja Friedrich kraft seiner überlegenen Einsicht 
offenbar das Haupt der deutschen Fürsten und nie gewillt, seine besserc 
Ülberzeugung dem Kaiser zu Liebe zu opfern. War ja ferner Magde-
	        
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