Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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jene Confutatio ein= für allemal als Ketzer überführt und überwunden 
seien. Ebensowenig Glück hatten die vier oberländischen Städte Straß- 
burg, Kostnitz, Lindau und Memmingen, die sich an Zwingli anschlossen 
und dem Kaiser das Vierstädtebekenntnis, die confessio tetrapolitana, 
überreichten. Mit Schadenfreude sah hier Karl V. den Zwiespalt auf- 
klaffen, der ihm für eine glückliche Benutzung Aussicht bot und von 
seinen Nachfolgern auch ausgiebigst benutzt worden ist. Merkwürdiger- 
weise war es hier der früher und dann später wieder zur Versöhnlich- 
keit geneigte Melanchthon, der dem Anschlusse der genannten Vierstädte 
einen Riegel vorschob, so daß der die Dinge mit Recht politisch auf- 
fassende Landgraf so erzürnt wurde, daß er beinahe die augsburger 
Konfession nicht mit unterschrieben hätte. 
Bei dieser Unterschrift bethätigte sich wieder das beständige Gemüt 
des Kurfürsten Johann. Die Theologen hatten ihm vorgeschlagen, 
sie wollten diese Bekenntnisschrift lediglich als eine theoretische Dar- 
stellung von ihrer Seite aus nur mit ihrem Namen unterschreiben. 
Er aber rief ihnen zu: „Ich will meinen Christum auch mit bekennen!“ 
und seine Unterschrift zog die der anderen Fürsten nach sich. Ohne 
daß man dies beabsichtigt hatte, wurde dadurch die augsburger Kon- 
fession ein politisches Dokument, und so empfand es auch der Kaiser, 
der nunmehr klar erkannte, daß mit Milde hier nichts auszurichten 
sei. Alsbald kamen aus den bisher gezeigten Sammetpfötchen die 
Krallen hervor. So verweigerte er dem Kurfürsten die Belehnung mit 
seinen Landen, obwohl dieser schon seiner Zeit die sogenannte Eventual- 
belehnung mit seinem Bruder Friedrich dem Weisen erhalten hatte, 
d. h. die Zusicherung, im Falle von dessen Ableben ohne irgend welche 
Weiterungen mit demselben Besitz belehnt zu werden. Der Kaiser schlug 
ihm ferner die Bestätigung des 1526 zwischen dem Kurprinzen Johann 
Friedrich und der Sibylle von Jülich-Cleve geschlossenen Ehevertrags 
ab, der ihm und dem kursächsischen Hause für den Fall, daß die Eltern 
der Prinzessin ohne männliche Erben abstürben, die Nachfolge sicherte. 
Auf des Kaisers Anregung sind wohl vom Kurfürsten Joachim von 
Brandenburg Johann am 7. August jene warnenden Drohworte zugerufen 
worden: er solle sich nur fügen, sonst werde ihn der Kaiser von Land und 
Leuten verjagen. Da meinte der Fürst: „Entweder Gott verleugnen 
oder die Welt, wer kann zweifeln, was das beste sei? Gott hat mich 
Sturmhoefel. Geschichte der süchsischen Lande.
	        
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