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zu einem Kurfürsten des Reichs gemacht, wes ich niemals wert geworden
bin, er mache ferner aus mir, was ihm gefällt.“ — Der Abschied
des am 22. September 1530 geschlossenen Reichstages gab den
Lutherischen auf, sich bis zum 15. April über die noch nicht beglichenen
Streitpunkte mit den Katholischen zu vereinigen, keine weiteren
Neuerungen zu machen, keine Schriften in Glaubenssachen mehr zu ver-
breiten, den katholischen Unterthanen die Ausübung des Gottesdienstes
nicht zu hindern, die Klostergeistlichen wieder einzusetzen — was z. B.
in Kursachsen platterdings unmöglich gewesen wäre — und sich mit
dem Kaiser zur Unterdrückung der Wiedertäufer und der Sakramentierer,
d. h. der Zwinglianer, zu vereinigen. Spätestens in Jahresfrist werde
dann die ganze Angelegenheit durch ein allgemeines Konzil geordnet
sein. Die Protestanten konnten nur erklären, daß sie mit diesem Ab-
schiede, der dann am 19. November veröffentlicht wurde, unmöglich
einverstanden sein könnten, da kein Mensch sie widerlegt hätte. So
wichen sie nur der Macht, protestierend, wie im Jahre vorher. Am
23. September verließ Johann Angsburg. Als er sich vom Kaiser
verabschiedete, versuchte es dieser noch mit einer sentimentalen Szene.
„Ohem, Ohem, des hätte ich mir zu Ew. Liebden niet versehen!“ und
reichte dem Kurfürsten die Hand; wohl standen dem die Thränen in
den Augen, aber seine Stellung war entschieden. Er bewies sie, als
er durch seinen Sohn Johann Friedrich zu Köln am 29. Dezember
desselben Jahres Einspruch erheben ließ gegen die Wahl Ferdinands
zum römischen König, die Karl V. schon auf dem Reichstage von
Augsburg durch allerlei Versprechungen vorbereitet hatte. Der gesällige
Papst hatte für den Fall einer Entzweiung mit Kurfürst Johann dem
Kaiser eine Bulle zugesandt, die dem Ketzer die Kurstimme absprach,
gleichzeitig ihm aber eine andere Bulle zur Verfügung gestellt, die die
Zulassung des Ketzers billigte und die Gültigkeit der Wahl anerkannte,
auch wenn sie mit Hilfe des Ketzers zu stande käme. Man hielt es
für opportuner, da namentlich die Pfalz dem Ausschließungsverfahren
mit vollem Rechte widersprach und auch die Bayernherzöge ihre alte
Feindschaft wieder hervorsuchten, Johann doch zur Wahl zu laden.
Er protestierte aber, wie gesagt; trotzdem erfolgte die Wahl am
5. Januar 1531, nachdem schon zu Augsburg Karl seinem Bruder
die Belehnung mit den Erblanden, das nach Ulrichs Vertreibung