Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

— 1161 — 
selbst seiner Gattin Sibylle eine niegebrochene Treue hielt, so war 
auch sein Hof ein Musterbild guter Zucht und Sitte. 
Gleich anfangs wurde Johann Friedrich an die schwierige Zeit- 
lage erinnert. Hatte er, wenn auch zunächst im Namen seines Vaters, 
gegen Ferdinands Wahl zu Köln Einspruch erhoben und diesen Ein- 
spruch dann festgehalten, so versagte ihm der Kaiser dafür die Be- 
lehnung mit seinen Landen und Würden. Es erfolgte diese, und 
zwar noch immer nicht unbedingt, erst 1535, nachdem er im Jahre 
vorher Ferdinand anerkannt hatte. Für das innere Wohl des 
Landes war der neue Kurfürst ebenso besorgt wie sein Vater. Die 
Einkünfte der Universität Wittenberg, die seinen Stiefbruder Johann 
Ernst 1534 zum Rector magnifteentissimus machte, hob er durch 
Zuwendung von Klostereinkünften, so daß auch die Professorengehälter 
erhöht werden konnten, und verlieh ihr in den zur Ausstattung 
überlassenen Dörfern die Erbgerichtsbarkeit. Vor allem aber setzte 
er die vom Vater begonnene, damals aber nicht gänzlich durchgeführte 
Kirchenvisitation fort. Noch im Jahre seines Regierungsantrittes 
beschlossen, wurde sie im folgenden nach denselben Gesichtspunkten wie 
die erste Visitation durchgeführt. Neu war nur die Einrichtung, daß 
man sogenannte Exekutoren ernannte, die zugleich mit den Super- 
intendenten die Ausführung der Visitationsbeschlüsse in die Hand 
nehmen sollten. Noch fanden sich überall die Reste des alten Glaubens; 
die Reußen zu Gera wollten sich darauf stützen, daß sie als Reichs- 
vögte nur dem kaiserlichen Befehl zu gehorsamen und katholisch zu 
bleiben hätten; es gelang ihnen jedoch nicht. In Zwickau mußte die 
Anordnung getroffen werden, daß, wer das Abendmahl nicht in 
beiderlei Gestalt nähme, von jeder Gevatterschaft ausgeschlossen sein 
solle. Auch Stifte und Klöster gab es noch; man hob sie nicht auf, 
empfahl aber den Insassen den Übertritt zur neuen Lehre und verbot 
ihnen, Novizen aufzunehmen. Mit dem Aufhören der Messen hatte 
sich natürlich das Einkommen der Kirchen sehr vermindert. Es galt, 
für die neuen Kirchendiener Besoldungen flüssig zu machen, die man 
am besten den Einkünften eingezogener Klöster entnahm. Da nach 
dem doch sicher wohlmeinend gemachten Vorschlag des Justus Jonas 
für das jährliche Gehalt eines Geistlichen 40 bis 50 Gulden ausreichten, 
so langte für Thüringen ein Betrag von 1200 Gulden. — Die Finanzen
	        
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