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selbst seiner Gattin Sibylle eine niegebrochene Treue hielt, so war
auch sein Hof ein Musterbild guter Zucht und Sitte.
Gleich anfangs wurde Johann Friedrich an die schwierige Zeit-
lage erinnert. Hatte er, wenn auch zunächst im Namen seines Vaters,
gegen Ferdinands Wahl zu Köln Einspruch erhoben und diesen Ein-
spruch dann festgehalten, so versagte ihm der Kaiser dafür die Be-
lehnung mit seinen Landen und Würden. Es erfolgte diese, und
zwar noch immer nicht unbedingt, erst 1535, nachdem er im Jahre
vorher Ferdinand anerkannt hatte. Für das innere Wohl des
Landes war der neue Kurfürst ebenso besorgt wie sein Vater. Die
Einkünfte der Universität Wittenberg, die seinen Stiefbruder Johann
Ernst 1534 zum Rector magnifteentissimus machte, hob er durch
Zuwendung von Klostereinkünften, so daß auch die Professorengehälter
erhöht werden konnten, und verlieh ihr in den zur Ausstattung
überlassenen Dörfern die Erbgerichtsbarkeit. Vor allem aber setzte
er die vom Vater begonnene, damals aber nicht gänzlich durchgeführte
Kirchenvisitation fort. Noch im Jahre seines Regierungsantrittes
beschlossen, wurde sie im folgenden nach denselben Gesichtspunkten wie
die erste Visitation durchgeführt. Neu war nur die Einrichtung, daß
man sogenannte Exekutoren ernannte, die zugleich mit den Super-
intendenten die Ausführung der Visitationsbeschlüsse in die Hand
nehmen sollten. Noch fanden sich überall die Reste des alten Glaubens;
die Reußen zu Gera wollten sich darauf stützen, daß sie als Reichs-
vögte nur dem kaiserlichen Befehl zu gehorsamen und katholisch zu
bleiben hätten; es gelang ihnen jedoch nicht. In Zwickau mußte die
Anordnung getroffen werden, daß, wer das Abendmahl nicht in
beiderlei Gestalt nähme, von jeder Gevatterschaft ausgeschlossen sein
solle. Auch Stifte und Klöster gab es noch; man hob sie nicht auf,
empfahl aber den Insassen den Übertritt zur neuen Lehre und verbot
ihnen, Novizen aufzunehmen. Mit dem Aufhören der Messen hatte
sich natürlich das Einkommen der Kirchen sehr vermindert. Es galt,
für die neuen Kirchendiener Besoldungen flüssig zu machen, die man
am besten den Einkünften eingezogener Klöster entnahm. Da nach
dem doch sicher wohlmeinend gemachten Vorschlag des Justus Jonas
für das jährliche Gehalt eines Geistlichen 40 bis 50 Gulden ausreichten,
so langte für Thüringen ein Betrag von 1200 Gulden. — Die Finanzen