Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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vertrag auch die Verpflichtung. nach angetretener Erbschaft die auf den 
albertinischen Teil entfallenden Kriegskosten zu erlegen. Die Spannung 
zwischen dem Ernestiner und dem Albertiner war schon so weit ge- 
diehen, daß man zu Zeitz, als da bald darauf die Erbverbrüderung 
zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen erneuert werden sollte, zu 
keinem Einverständnisse kam, weil Johann Friedrich und Georg über 
die Formel aneinandergerieten „der heiligen römischen Kirche zu Ehren“. 
Überhaupt zeigte gerade in dieser Zeit Johann Friedrich sich außer- 
ordentlich hartnäckig, so daß man auch in Bundeskreisen etwas stutzig 
wurde und ein Wort von ihm von Mund zu Munde trug, daß er 
lieber den ganzen Bund zergehen lassen möchte. Auf den gerade bei 
seinem Eigensinn unselbständigen Herrn hatte die drohende Sprache 
des kaiserlichen Abgesandten Held zusamt den eigenen angenehmen Er- 
fahrungen am kaiserlichen Hofe die alten loyalen Gefühle für den 
Kaiser wieder wachgerufen. Und dabei muß man in Betracht ziehen, daß 
Held ganz anders zu reden instruiert war und ganz auf eigene Kappe 
hetzte. Schließlich ließ doch auch den Kurfürsten der Drang der That- 
sachen Vernunft annehmen. Die immer und immer wieder von Philipp 
von Hessen empfohlene Anknüpfung mit auswärtigen Staaten, mit Frank- 
reich, England und Dänemark, wurde auch von Johann Friedrich im 
März 1538 auf einem Tage zu Braunschweig befürwortet. Es wäre 
gut gewesen, wenn man gerade jetzt zu einem den Kaiser unbedingt 
zwingenden Entschluß gekommen wäre. Denn niemals war die politische 
Konjunktur so günstig gewesen. Wiederum lagen sich die Habsburger 
mit Soliman und Franz in den Haaren, und dazu hatte die katholische 
Partei durch den Tod Joachims I. von Brandenburg eine schwere 
Einbuße erlitten; der Übertritt seines Sohnes Joachim II. war über 
kurz oder lang zu erwarten. Man hat es auch wohl als eine Stärkung 
des evangelischen Prinzips aufzufassen, wenn sich zwischendurch im 
Mai 1536 Luther mit den Oberländern, die durch Butzer und Capito 
vertreten waren, einigermaßen durch die sogenaunte „Wittenberger 
Concordia“ verständigt hatte. 
Um so reger war die Thätigkeit des kaiserlichen Vizekanzlers Held, 
der ganz wohl die Schwäche des protestantischen Bündnisses erkannt 
hatte und mit einer selbst seinen Herrn und Meister oft übertrumpfenden 
Energie und Beständigkeit auf einen Austrag durch die Waffen hin-
	        
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