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machte er die askanischen Erblande, die demzufolge von ihm wohl
als der bessere und reichere Teil angesehen wurden, der jüngere
Albrecht bekam die Herzogswürde und das Gebiet zwischen Saale
und Elbe; er machte Wittenberg zu seiner Hauptstadt. Das nord-
elbische Gebiet riß mit Zustimmung Friedrichs II. 1215 der König
Waldemar von Dänemark an sich und erst nach dessen völliger Be-
siegung bei Bornhövede 1227 durch den Bremer Erzbischof, die Grafen
von Schwerin und Schauenburg und Herzog Albrecht gelangte dieser
letzte wieder zur Oberhoheit über Nordalbingien. Lange Jahre, bis
1260, war Albert im Besitze der herzoglichen Würde; als Herzog von
Sachsen wohnte er auch 1252 der Fürstenversammlung zu Braun-
schweig bei, auf der der Böhmenkönig, der Markgraf von Brandenburg
und auch Albrecht sich für Wilhelm von Holland erklärten. Von
da an erschienen diese drei und die vier rheinischen Fürsten von der
Pfalz, Mainz, Köln und Trier als geschlossenes Wahlkollegium. Nach
seinem 1260 eingetretenen Tode erfolgte wieder eine Teilung; der
ältere, Johann, nahm Lauenburg, der jüngere, Albrecht II., Wittenberg.
Aber die Herzogswürde blieb beiden gemeinsam, ebenso der Titel eines
Erzmarschalls und das Oberlehnsrecht über die niedersächsischen Graf-
schaften. Gemeinsam erwarben sie auch die Burggrafschaft in Magde-
burg und Halle, die ihnen 1269 vom Magdeburger Erzbischof über-
lassen wurde und sich auf die alten kaiserlichen Kammergüter Gommern,
Ranis, Elbenau und Gottau erstreckte. Im wirklichen Besitze der
Burggrafenwürde befand sich jedoch nur Albrecht II., der übrigens die
burggräflichen Rechte in der Stadt Magdeburg an den Erzischof
verpfändete. Dagegen gewann er infolge seiner Familienverbindung
mit Rudolf von Habsburg nach dem Tode Ottos IV. von Brena diese
Grafschaft, wie schon früher erzählt wurde. Johann von Lauenburg
starb 1285, Albrecht 1298 mit Hinterlassung von drei unmündigen
Söhnen, von denen der älteste. Rudolf, das Herzogtum erbte, während
Wenzel und Albrecht für den geistlichen Stand bestimmt wurden. Nun-
mehr zeigte sich auch bald die Unmöglichkeit, daß die lauenburger und
wittenberger Vettern alle herzoglichen Würden gemeinsam genießen
konnten; wegen der Ausübung der Kurwürde kam es endlich zu einem
erbitterten Streit, nachdem die Lauenburger bei den Wahlen Adolfs
von Nassau und Heinrichs von Luxemburg von den andern Kurfürsten
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande. 43