Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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machte er die askanischen Erblande, die demzufolge von ihm wohl 
als der bessere und reichere Teil angesehen wurden, der jüngere 
Albrecht bekam die Herzogswürde und das Gebiet zwischen Saale 
und Elbe; er machte Wittenberg zu seiner Hauptstadt. Das nord- 
elbische Gebiet riß mit Zustimmung Friedrichs II. 1215 der König 
Waldemar von Dänemark an sich und erst nach dessen völliger Be- 
siegung bei Bornhövede 1227 durch den Bremer Erzbischof, die Grafen 
von Schwerin und Schauenburg und Herzog Albrecht gelangte dieser 
letzte wieder zur Oberhoheit über Nordalbingien. Lange Jahre, bis 
1260, war Albert im Besitze der herzoglichen Würde; als Herzog von 
Sachsen wohnte er auch 1252 der Fürstenversammlung zu Braun- 
schweig bei, auf der der Böhmenkönig, der Markgraf von Brandenburg 
und auch Albrecht sich für Wilhelm von Holland erklärten. Von 
da an erschienen diese drei und die vier rheinischen Fürsten von der 
Pfalz, Mainz, Köln und Trier als geschlossenes Wahlkollegium. Nach 
seinem 1260 eingetretenen Tode erfolgte wieder eine Teilung; der 
ältere, Johann, nahm Lauenburg, der jüngere, Albrecht II., Wittenberg. 
Aber die Herzogswürde blieb beiden gemeinsam, ebenso der Titel eines 
Erzmarschalls und das Oberlehnsrecht über die niedersächsischen Graf- 
schaften. Gemeinsam erwarben sie auch die Burggrafschaft in Magde- 
burg und Halle, die ihnen 1269 vom Magdeburger Erzbischof über- 
lassen wurde und sich auf die alten kaiserlichen Kammergüter Gommern, 
Ranis, Elbenau und Gottau erstreckte. Im wirklichen Besitze der 
Burggrafenwürde befand sich jedoch nur Albrecht II., der übrigens die 
burggräflichen Rechte in der Stadt Magdeburg an den Erzischof 
verpfändete. Dagegen gewann er infolge seiner Familienverbindung 
mit Rudolf von Habsburg nach dem Tode Ottos IV. von Brena diese 
Grafschaft, wie schon früher erzählt wurde. Johann von Lauenburg 
starb 1285, Albrecht 1298 mit Hinterlassung von drei unmündigen 
Söhnen, von denen der älteste. Rudolf, das Herzogtum erbte, während 
Wenzel und Albrecht für den geistlichen Stand bestimmt wurden. Nun- 
mehr zeigte sich auch bald die Unmöglichkeit, daß die lauenburger und 
wittenberger Vettern alle herzoglichen Würden gemeinsam genießen 
konnten; wegen der Ausübung der Kurwürde kam es endlich zu einem 
erbitterten Streit, nachdem die Lauenburger bei den Wahlen Adolfs 
von Nassau und Heinrichs von Luxemburg von den andern Kurfürsten 
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande. 43
	        
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