Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

— 681 — 
Schreck oder die Verletzungen, die er sich zugezogen haben mochte, 
auch der Kummer um ein paar Freunde, die im Brande umgekommen 
waren, machten noch im November zu Wittenberg seinem Leben ein 
Ende. Er ward vor dem Hochaltar der Barfüßerkirche neben seinem 
Bruder bestattet. Da er keine Kinder hatte, so starb mit ihm das 
Haus Sachsen-Wittenberg aus und Gebiet wie Kurwürde fielen dem 
Reiche anheim; es galt also für den Kaiser, hier eine Neubesetzung 
vorzunehmen. 
An Bewerbern um das eröffnete Lehen fehlte es nicht. Zunächst 
hielt sich die Lauenburger Linie, vertreten durch Erich V., als am 
meisten erbberechtigt. Gewiß gingen beide Linien auf einen gemcin- 
samen Stammvater zurück, den 1260 verflorbenen Herzog Albrecht I. 
Die nach dessen Ableben vorgenommene Teilung war aber eine so- 
genannte Todteilung, d. h. eine mit Aufgabe des gegenseitigen Erb- 
folgerechtes der beiden Linien vorgenommene. Daß man die Sache 
so auffaßte, war 1414 bemerklich gewesen, als bei der Belehnung des 
Lauenburgers mit seinen Landen Rudolf III. von Sachsen-Wittenberg 
die Lehnsfahne nicht mit berührte und dadurch das Nichtvorhandensein 
einer Erbgemeinschaft zwischen den beiden Häusern kundgab. Aber 
Erich von Lauenburg stützte sich noch auf eine Belehnungsurkunde, 
die 1414 Kaiser Sigismund für Wittenberg erteilt habe. Der Kaiser 
jedoch erklärte diese für eine Fälschung, die ohne sein Wissen und Wollen 
1422 von seinem Kanzler, dem Bischof Georg von Passau, auf An- 
dringen eines gewissen Konrads von Weinsperg ausgefertigt worden 
sei. Es steht dahin, ob der Lüneburger um die Unechtheit der Urkunde 
wußte oder selbst der Getäuschte war. Er hielt trotz einer königlichen 
Erklärung und Entscheidung vom 14. August 1426 auch in der Folge 
noch fest an seinem Anspruche, suchte Martin V. für seine Sache zu 
gewinnen, der sich auch 1427 für ihn bei Sigismund verwendet haben 
soll, und hatte 1434 die Genugthuung, daß sich das baseler Konzil 
für ihn erklärte und den Patriarchen von Aquileja und einige Bischöfe 
zu Schiedsrichtern in der Angelegenheit ernannte. Aber Kaiser Sigis- 
mund und die Wettiner verwahrten sich sehr energisch gegen diese 
lbergriffe der geistlichen Verfammlung, und darüber starb Erich 1435. 
Sein Nachfolger Bernhard ließ die Sache auf sich beruhen, nachdem 
er bei der Wahl Albrechts II. vergeblich die sächsische Kurstimme be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.