Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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gehangen. Der Herzog Johann Friedrich aber wurde auf einem 
schwarz ausgeschlagenen Wagen, den vier ebenfalls schwarz ver- 
hangene Schimmel, aber mit rotgefärbter Mähne, zogen, nach 
Dresden geführt. Am 4. Juni ging die Reise weiter nach Wien 
und dann weiter nach Wiener-Neustadt. Wegen Ausbesserungs- 
arbeiten am dortigen Schloß aber wurde er in Preßburg interniert, 
wo er bis 1572 blieb. Erst am 24. Januar dieses Jahres erlangte er 
die Erlaubnis vom Kaiser, ein Schreibzeug zu gebrauchen, seit 
dem 30. Juni war es ihm vergönnt, seine Gemahlin Elisabeth, 
eine Tochter Friedrichs III. von der Pfalz, zur Seite zu haben, 
die bis zu ihrem 1592 erfolgten Tode bei ihm ausharrte. Er 
selbst starb am 9. Mai 1595 im 67. Lebensjahre zu Steir, wohin. 
man ihn wegen der gerade drohenden Türkengefahr überführt 
hatte. 
Bald nahm übrigens auch Johann Wilhelm eine feindselige 
Stellung gegen August an, besonders indem er das strenge Luther- 
tum des Flacius Illyricus beschützte; Kanzel und Katheder hallten. 
bald wider von Schmähungen gegen August, der sich sogar, da 
seine brieflichen Vorstellungen nichts fruchteten, an den Kaiser 
wandte. Dieser mahnte Johann Wilhelm ernstlich, sich nicht 
länger zum „receptor, patronus und nutricius“ der flacianischen 
aufrührerischen Rotte zu machen. Aber auch die öffentliche 
Meinung war für den gefangenen Herzog eingenommen; es ent- 
stand eine Menge Schmähschriften auf August, unter denen des 
Heidelberger Diakonus Wilhelm Clewitz „Grabschrift der ehrlichen, 
ritterlichen Leute, so zu Gotha geblieben“, und das Gedicht „Die 
Nachtigall“ weite Verbreitung fanden. Das letztere war von solcher 
Schärfe und Anzüglichkeit, daß der erboste Kurfürst es zu Leipzig, 
durch Henkershand verbrennen ließ. 
Auch Gebietsstreitigkeiten schärften das Verhältnis zu den 
Ernestinern. Die Ansprüche des Kurfürsten auf die Amter Weida, 
Ziegenrück, Arnshaugk und Sachsenburg, die den Kostenersatz für 
die gegen Johann Friedrich geleitete Exekution bilden sollten, 
und die Gegenaufstellungen des Herzogs wurden durch eine kaiser- 
liche Kommission geprüft, die den weidaischen Abschied am 
19. März 1571 herbeiführte. Infolgedessen gingen die drei erst-
	        
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