— 94 —
genannten Ämter zunächst vorläufig, 1660 ganz an das alber-
tinische Sachsen über, während Sachsenburg zum thüringer Kreis
kam. — Ferner spielte die Gewinnung der Grasschaft Henneberg
herein. Es gelang hier Johann Wilhelm, vom Kaiser im Februar
1573 ganz insgeheim die Eventualbelehnung zu erhalten. Aber
schon am 2. März starb Johann Wilhelm, und ohne sich an
die gerade gegenteiligen testamentarischen Bestimmungen des Ver-
storbenen zu halten, übernahm unter dem Einspruch der Witwe
Kurfürst August die Vormundschaft über die unmündigen Kinder,
wie er auch die der Kinder Johann Friedrichs des Mittleren
an sich zu bringen gewußt hatte. Bei Übernahme jener Tutel
kam er auch hinter den Streich, den ihm sein Freund Kaiser
Maximilian in der Hennebergischen Belehnung gespielt hatte und
führte ihm in gar kräftiger Sprache zu Gemüte, wie dadurch „einer
der getreuesten Reichsfürsten vom Kaiser verkauft und verworfen
worden sei“. Nachdem August die Vormundschaft über die Söhne
Johann Wilhelms ein Jahr über des älteren Sohnes, Friedrich
Wilhelm, Volljährigkeit hinaus behalten hatte, trat er 1585 nach
dreijähriger Verhandlung mit dem Plan einer Teilung Henne-
bergs hervor, die, allerdings erst nach seinem 1586 erfolgten
Tode, sechs Zwölftel der Herrschaft Henneberg an Kursachsen brachte.
Auch die Grafen von Mansfeld, durch liederliche Wirtschaft und
gegenseitigen Hader verschuldet, überließen 1570 gegen Bezahlung
ihrer Schulden ihre Lande den drei Lehnsherren, unter denen
sich neben Kursachsen das Stift Halberstadt und Joachim Friedrich,
der Administrator von Magdeburg, befanden. Es gelang dem
Kurfürsten, deren Ansprüche nach und nach durch Kauf und Ver-
trag an sich zu bringen. — — —
Wichtiger als diese Dinge war die Stellung Kursachsens zum
Reiche und zu den Glaubensverhältnissen. Der schon bei Ge-
legenheit des Interims aufklaffende Riß im Luthertum vertiefte
sich, je mehr man außer über die Abendmahlslehre noch be-
sonders über die Lehre von den guten Werken aneinandergeriet, so
daß von den Unbedingten schließlich die törichte Behauptung aufgestellt
werden konnte, gute Werke seien zur Erwirkung der ewigen Selig-
keit sogar schädlich. Mit Recht klagte Melanchthon: „Wie wird