Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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genannten Ämter zunächst vorläufig, 1660 ganz an das alber- 
tinische Sachsen über, während Sachsenburg zum thüringer Kreis 
kam. — Ferner spielte die Gewinnung der Grasschaft Henneberg 
herein. Es gelang hier Johann Wilhelm, vom Kaiser im Februar 
1573 ganz insgeheim die Eventualbelehnung zu erhalten. Aber 
schon am 2. März starb Johann Wilhelm, und ohne sich an 
die gerade gegenteiligen testamentarischen Bestimmungen des Ver- 
storbenen zu halten, übernahm unter dem Einspruch der Witwe 
Kurfürst August die Vormundschaft über die unmündigen Kinder, 
wie er auch die der Kinder Johann Friedrichs des Mittleren 
an sich zu bringen gewußt hatte. Bei Übernahme jener Tutel 
kam er auch hinter den Streich, den ihm sein Freund Kaiser 
Maximilian in der Hennebergischen Belehnung gespielt hatte und 
führte ihm in gar kräftiger Sprache zu Gemüte, wie dadurch „einer 
der getreuesten Reichsfürsten vom Kaiser verkauft und verworfen 
worden sei“. Nachdem August die Vormundschaft über die Söhne 
Johann Wilhelms ein Jahr über des älteren Sohnes, Friedrich 
Wilhelm, Volljährigkeit hinaus behalten hatte, trat er 1585 nach 
dreijähriger Verhandlung mit dem Plan einer Teilung Henne- 
bergs hervor, die, allerdings erst nach seinem 1586 erfolgten 
Tode, sechs Zwölftel der Herrschaft Henneberg an Kursachsen brachte. 
Auch die Grafen von Mansfeld, durch liederliche Wirtschaft und 
gegenseitigen Hader verschuldet, überließen 1570 gegen Bezahlung 
ihrer Schulden ihre Lande den drei Lehnsherren, unter denen 
sich neben Kursachsen das Stift Halberstadt und Joachim Friedrich, 
der Administrator von Magdeburg, befanden. Es gelang dem 
Kurfürsten, deren Ansprüche nach und nach durch Kauf und Ver- 
trag an sich zu bringen. — — — 
Wichtiger als diese Dinge war die Stellung Kursachsens zum 
Reiche und zu den Glaubensverhältnissen. Der schon bei Ge- 
legenheit des Interims aufklaffende Riß im Luthertum vertiefte 
sich, je mehr man außer über die Abendmahlslehre noch be- 
sonders über die Lehre von den guten Werken aneinandergeriet, so 
daß von den Unbedingten schließlich die törichte Behauptung aufgestellt 
werden konnte, gute Werke seien zur Erwirkung der ewigen Selig- 
keit sogar schädlich. Mit Recht klagte Melanchthon: „Wie wird
	        
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