Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Darum wußte er auch die soeben erwähnte Stellungnahme 
Melanchthons nicht zu würdigen, während andere Fürsten dasür 
volles Verständnis zeigten, so vor allem die Kurfürsten Ott-Heinrich 
und Friedrich III., der Fromme, von der Pfalz. Doch hatte August 
nichts dagegen, daß sich die protestantischen Theologen gelegent- 
lich des Regensburger Reichstags von 1557 noch zu einem Kollo- 
quium mit den kaiserlichen Theologen auf Anregung Ott--Heinrichs 
von der Pfalz und Philipps von Hessen zusammenfanden; es hatte 
dies aber ebensowenig Erfolg, wie der sog. Frankfurter Rezeß des 
folgenden Jahres, weil die Flacianer im unmittelbaren Auftrage 
ihres Herrn Johann Friedrich des Mittleren Einspruch erhoben 
und damit den Katholiken deutlich den Riß im Luthertum offen- 
barten. Und wenn die Protestanten auch im März 1559 infolge 
der energischen Hinweise der pfälzischen Partei auf die Notwendig- 
keit, dem Papsttume eines so unversöhnlichen Mannes wie Pauls IV. 
gegenüber nur das Gemeinsame festzuhalten, auf dem Augs- 
burger Reichstage das nochmals zugemutete Konzil ablehnten, 
so kam doch gleich wieder eine andere Spaltung zutage durch 
Kurfürst Augusts ablehnende Haltung gegen die erstrebte Be- 
seitigung des reservatum ecclesiasticum. 
Dagegen war er bereit, an dem von Christof von Württem- 
berg vorgeschlagenen Einheitswerke mitzuarbeiten. Es sollten alle 
protestantische Fürsten angesichts der Bulle des neuen Papstes 
Pius IV. vom März 1560, der den Gedanken des allgemeinen 
Konzils wieder aufnahm, einmütig die Augsburger Konfession 
unterzeichnen. Dementsprechend kamen im Januar 1561 alle pro- 
testantischen Fürsten zu Naumburg zusammen. Bald erhob sich 
über die Frage, ob die ursprüngliche Fassung der Augustana 
von 1530 (1531) oder die Variata von 1540 zu unterschreiben 
sei, starke Meinungsverschiedenheit. Schließlich verfiel man auf 
den Ausweg, zwar die ursprüngliche Fassung als die maßgeb- 
liche anzuerkennen, in einer Vorrede aber auch der Variata au- 
thentische Bedeutung zuzuerteilen. Die Fassung dieser Vorrede 
wurde den Kurfürsten von der Pfalz und von Sachsen zuge- 
wiesen. Da erklärte plötzlich Johann Friedrich der Mittlere, ob- 
gleich er sich anfangs zu allem bereitwillig gezeigt hatte, nun nicht
	        
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