Die albertinischen Lande seit 1500. — Herzog Heinrich
der Fromme 1539—1541. — Moritz als Herzog und
Kurfürst 1541—1553.
Die Geschichte der Reformation hat unser Interesse wesentlich
mit dem ernestinischen Hause verknüpft. Wir wenden uns nun
wieder der Entwickelung der albertinischen Linie seit dem
im Jahre 1500 erfolgten Ableben ihres Begründers zu.
In seinem vom 14. Februar 1499 datierten Testamente hatte
Herzog Albrecht der Beherzte seine Lande an Georg
und Heinrich derart verteilt, daß Georg die Herrschaft
der meißnisch-thüringischen Erblande mit Einschluß der Sa-
ganschen und Bibersteinschen Herrschaften in Schlesien zufallen,
Heinrich aber mit der friesischen Herrschaft zufriedengestellt sein
sollte. Bei dem etwaigen Verluste Frieslands sollte Heinrich
als Ersatz die Amter und Schlösser Freiberg und Wolkenstein,
den vierten Teil der Landeseinkünfte und die Hälfte der Zinsen
eines dem römischen Könige vorgestreckten Kapitals von 150 000
Gulden erhalten. Nach des Vaters Tode ging Heinrich am 27. April
1501 mit dem Bruder einen Vertrag über eine gemeinsame Regie-
rung der friesischen Lande ein; an dessen Stelle trat dann im
Mai 1503 ein gänzlicher Verzicht zugunsten des älteren Bruders.
Eine weitere Regelung des Verhältnisses der beiden Brüder
brachte der sogenannte brüderliche Vergleich zu Leipzig
vom 30. Mai 1505. Er wiederholte die väterlichen Bestimmungen
über die Heinrich zur Nutznießung zustehenden beiden Amter, fixierte
aber seinen Anteil an den Landeseinkünften auf 125000 Gulden
und sicherte ihm endlich, was bei seinen Neigungen nicht un-
wesentlich war, 12 Fuder Wein jährlich zu. Gleichzeitig stellte
dieser Vergleich unter gewissen Umständen für das herzogliche
17