Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Am 25. Sept./5. Okt. 1591 starb Kurfürst Christian I., 
am 6./16. Januar 1592 folgte ihm Johann Casimir von der 
Pfalz, und damit war das Schicksal der protestantischen Union 
besiegelt. Denn in Sachsen lenkte man mit Beflissenheit in das 
alte Gleis zurück und Friedrich IV. von der Pfalz verwandte sein 
Geld und seine Zeit mehr auf Turniere, Jagden und Trinkgelage, 
als auf die Politik. Christian I., dessen Unmäßigkeit die Ur- 
sache seines frühen Endes wurde, stand erst im 31. Lebensjahre; 
mit Johann Georgs von Brandenburg Tochter Sophie seit dem 
23. September 1583 vermählt, hatte er drei Söhne und zwei 
Töchter gezeugt. Der älteste Sohn Christian stand erst im achten 
Lebensjahre, und so mußte eine vormundschaftliche Regierung ein- 
gesetzt werden, die mit der Mutter zusammen der nächste Agnat, 
Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar übernahm. Da 
beide streng orthodoxe Lutheraner waren, so begann sofort in 
diesem Sinne eine durchgreifende Reaktion im ganzen Lande. 
Besonders richtete sich ihr und der Stände Groll gegen den un- 
glücklichen Kanzler Crell, der am Tage vor dem Leichenbegäng- 
nisse Christians am 23. Oktober 1591 verhaftet, auf Antrag der 
Ritterschaft vom Administrator Friedrich Wilhelm seines Amtes 
entsetzt und mit seinen beiden Sekretären Zschammer und Kohlen-5 
reuter nach dem Königstein gebracht wurde. Dort wurde er in 
elender Haft gehalten, bis er durch ein unerhörtes Urteil, von 
dem noch weiterhin zu sprechen sein wird, sein Leben beschloß. 
Allenthalben mußten die Pfarrer der calvinistischen Richtung 
zuverlässigen Bekennern der Konkordienformel weichen, so Sal- 
muth und Steinbach in Dresden, die vor der Wut des aufge- 
stachelten Pöbels nach Stolpen in Sicherheit, aber auch in Haft, 
gebracht werden mußten, so auch Pierius in Wittenberg, der 
ebenfalls inhaftiert wurde. Gundermann, der auf solche Nachricht 
hin Leipzig verlassen hatte, wurde dahin zurückgelockt und am 
15. Nov. 1591 wie ein hochnotpeinlicher Staatsverbrecher vom 
Administrator selbst verhaftet und nach empörender Behandlung, die 
seine Frau in den Tod trieb, erst am 20. Mai 1592 wieder ent- 
lassen. Er verfiel über das Schicksal seiner Frau eine Zeitlang 
in Wahnsinn und lebte dann in Kahla, seiner Vaterstadt, in Ar-
	        
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