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Auch Ulrich Mordeisen, der 1546 von Moritz der Uni-
versität und dem Hofgericht entzogen und zum Kanzler mit einem
Gnadengeschenke von 4000 Gulden gewonnen wurde, war zweifel-
los ein bedeutender Kopf. August nahm ihn als sog. Kammerrat
ebenfalls in Dienst, eine Würde, die etwa der des von Moritz im
Sinne gehabten ersten Ministers entsprach. Seine Stellung wurde
durch sein übles Verhältnis zur Kurfürstin erschüttert, die, wie er-
zählt, von ihm vergeblich ein Ausfuhrverbot gegen Schweden ver-
langte, und die in ihm den Intriganten gegen eine zwischen ihrem
Bruder und einer österreichischen Erzherzogin geplante Hochzeit sah.
Im Mai 1565 wurde er in seinem Hause zu Dresden, das ihm der
Kurfürst hatte bauen helfen, „bestrickt“, d. h. in strengem Gewahrsam
gehalten, so daß er es nicht einmal zum Kirchgang verlassen durfte.
Der in seiner Ungnade stets maßlose Kurfürst schrieb damals,
„die Zeit seiner Regierung habe er keinen schädlicheren, groben,
falschen und unverschämten Mann gehabt, als diesen Flegel“. Er
durfte sich dann, aber immer noch als „Bestrickter“, nach seinem Gute
Klein-Walthersdorf bei Freiberg begeben, wo er am 5. Juni 1572
starb. — Seines Nachfolgers Georg Cracow und seines furcht-
baren, durch den Kryptocalvinismus verwirkten Schicksals ist an
seiner Stelle gedacht worden.
Von großem Einflusse sowohl bei Moritz als bei August war
Melchior von ÖOsse, der 1506 zu Ossa bei Geithain ge-
boren wurde und am 8. April 1557 auf seinem Gute Frauen-
fels bei Altenburg starb. Nachdem er mehrfach in Moritzens
und Augusts, dazwischen auch in Johann Friedrichs, in meiningi-
schen und hennebergischen Diensten mit Auszeichnung tätig ge-
wesen war, zog er sich wegen zunehmender Kränklichkeit auf den
Frauenfels zurück und hier verfaßte er infolge des ihm am
15. August 1555 geäußerten Wunsches des Kurfürsten August
noch im selben Jahre sein sog. „Testament“, nachdem er dem
Kurfürsten schon vorher mit zahlreichen staatsrechtlichen Gutachten
gedient hatte. Jenes Testament enthält in praktischen Winken
für allerlei nötige Verbesserungen und in moralischen Betrach-
tungen und Vorschriften eine Pflichtenlehre des Fürsten, die
zweifellos. vielfach für Kurfürst August bestimmend gewesen ist.