Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Der nächste Beamte nach dem Amtmann war der Schösser, 
der das ganze Schreibwerk zu besorgen hatte und den Amt- 
mann in dessen Abwesenheit zu vertreten hatte. In größeren 
Bezirken stand ihm ein Amts= oder Kornschreiber zur Seite. 
Ferner war eine wichtige Persönlichkeit der Geleitsmann, 
der dic reisenden Kaufleute mit ihren Waren an der Amtsgrenze 
empfing, den Zoll und das Geleitsgeld erhob und sie mit dem 
Landknecht oder Landreiter durch den Bezirk führte. 
Von der Zentralverwaltung unmittelbar abhängig war der 
Jägermeister, der in der Zeit des Herzogs Georg den Forst- 
und Wildbestand des Landes beaufsichtigte. Die von Moritz ge- 
gebene Forstordnung des Jahres 1543 schied die Forstbeamten 
als Glieder der Verwaltung von den Jägern, die für den not- 
wendigen Abschuß und für die Unterstützung der fürstlichen Jagden 
bestimmt waren. Es gab unter einem Oberjägermeister mehrere 
Jägermeister, unter denen die Oberförster wieder als Vorgesetzte 
der Förster standen. Es gehörte zu deren Funktionen den Amt- 
leuten und Schössern das nötige Bauholz, ingleichen den Kohlen- 
brennern für ihre Meiler das benötigte Material anzuweisen. 
In letzterer Beziehung gab es namentlich mit den Bergwerken 
vielen Streit, die sich für wesentlicher und wichtiger als die Forsten 
ansahen und rücksichtslos darauf los holzten. Die Jäger hatten 
sich allein um Mildstand und Jagd zu kümmern. Wie hoch 
Moritz über seinen Zeitgenossen und besonders über seinem Nach- 
folger in der menschlicheren Handhabung des Jagdrechts stand, 
geht nicht nur aus seinem Testament, sondern auch aus früheren 
Erlassen hervor. Im Interesse des Wildstandes aber ordnete 
er Schonzeit für Wild und Geflügel an. Über Augusts Be- 
mühungen auf diesem Gebiete wird später gehandelt werden. 
Für das Bergwesen sind uns aus der Zeit Albrechts der 
Oberberghauptmann zu Freiberg und die Berg- und Hüttenmeister 
bekannt. Die Bergmeister hatten vor allem die Funktion des 
sog. „Leihers, d. h. sie hatten Bergwerke oder Anteile daran m 
Namen des Landesfürsten zu vergeben. Georg der Bärtige sebte 
infolge des Aufschwunges des Bergbaus im Erzgebirge 1511 zwei 
Berghauptleute für Schneeberg und Annaberg ein. Aus der In-
	        
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