Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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das römische Recht überdies hier keinen Bescheid gab. Aber 
im Erbrecht hatten die Freiberger ihre besonderen, hier nicht 
näher zu erörternden Eigentümlichkeiten. Diese nannte Cracow 
den um ihre Erhaltung bittenden Freibergern gegenüber „grobe, 
viehische, unmenschliche und unbillige Rechte, die durch alte Ge— 
bräuche, weil Freiberg so nahe dem Walde, aus Böhmen in diese 
herrlichen Lande geflohen seien und nun ausgerottet werden 
müßten“. Die Bestätigung durch frühere Fürsten „sei aus Alber- 
keit geschehen"“ usw. Nach Cracows Sturz gelang es den Frei- 
bergern, den Zorn des Kurfürsten für eine teilweise Wieder- 
herstellung ihres Erbrechts auszunutzen. 
Auch für die Angelegenheit des Leipziger Schöppenstuhles 
wurde Cracows Schicksal von Bedeutung. Die Besetzung der 
übrigens einträglichen Stellen mit Doktoren war dem Bürger- 
meister Hieronymus Rauscher ebensowenig genehm, wie ander- 
seits den Romanisten vom Schlage Cracows ein zum Teil mit Laien 
besetztes Gericht nicht als vollwertig gelten konnte. Nun war Rau- 
scher, der die Gunst des Kurfürsten in hohem Maße besaß, 1566 
wider das überlieferte Recht, auf kurfürstlichen Befehl, nicht durch 
Ratswahl, Bürgermeister geworden und bekleidete, ebenso wider 
das Herkommen, dies Amt drei Jahre, von 1572—1574. In 
dieser Zeit entfernte der Kurfürst 1572, wahrscheinlich indem 
Rauscher die Hand im Scpiele hatte, die juristischen Doktoren 
Scheibe, Thomingk, Badehorn und Funke aus dem Ratskollegium. 
Infolge davon gingen sie aber auch ihres Sitzes im Schöppen- 
stuhle verlustig, da ein solcher zugleich mit einem Sitze im Rate 
verbunden sein sollte. Freilich war die Freude Rauschers und 
seines Anhangs keine vollkommene; denn das Dekret des Kur- 
fürsten vom 6. November 1574 verwandelte das Schöppenkolle- 
gium aus einer Spruchbehörde des Leipziger Rates in eine landes- 
herrliche. Allerdings sollten in dem nun sieben Mitglieder zäh- 
lenden Gerichte die drei Leipziger Bürgermeister und ein Rats- 
mitglied sitzen; aber die drei vom Kurfürsten ernannten Bei- 
sitzer mußten doch wieder Doktoren sein. In dieser Gestalt hat 
dann der Leipziger Schöppenstuhl mit einigen notwendigen Ande- 
rungen bis 1835 bestanden. Rauscher starb übrigens schon am
	        
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