Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Menschheit bildenden Hexenprozessen, zu denen die Anregung durch 
die von dem lasterhaften und verworfenen Papste Innocenz VIII. am 
4. Dezember 1484 veröffentlichte Bulle Summis desiderantes ge- 
geben worden war. In dieser Bulle wurde den beiden Professoren 
der Theologie, den Dominikanern Heinrich Krämer (Institor) und 
Jakob Sprenger der Auftrag erteilt, in Oberdeutschland gegen 
dies Laster mit den Waffen der Inquisition vorzugehen. Aus 
ihrer Feder floß der entsetzliche malleus maleficarum, der „Hexen- 
hammer“, ein Buch voll Aberwitz, Grausamkeit, Lüsternheit und 
jeglicher Scheußlichkeit. Nach den hier gegebenen Belehrungen war 
die Zauberei ein crimen exceptum, ein Ausnahmeverbrechen, bei 
dem man ohne gesetzliche Bedenken gegen die armen Opfer des Wahn- 
glaubens gleich mit der Folter vorgehen konnte. In Sachsen 
scheint, soweit die gewöhnlichen Quellen uns nicht im Stich lassen, 
diese geistige Seuche mindere Dimensionen angenommen zu haben, 
auch hat man wohl nicht immer mit der barbarischen Strenge des 
Gesetzes verfahren. Freilich hat Sachsen auch den berühmtesten 
Hexenrichter hervorgebracht, Benedikt Carpzov, geboren 1595 zu 
Wittenberg, 1666 zu Leipzig gestorben, der sich damit groß tat, 
Tausende von Unholdinnen durch seine Gutachten der Tortur 
und einem martervollen Tode überliefert zu haben. 
Polizeiwesen und Sittenaussicht. 
Es ist im vorigen Bande (I. 2. 865) auf den schwachen Ver- 
such Herzog Georgs aufmerksam gemacht worden, mit etwa 20 
bis 30 Knechten eine Straßenpolizei im Lande herzustellen, wäh- 
rend sie sonst den Städten für ihr Weichbild, den Herren und 
Amtleuten für ihr Gebiet zustand. Der Hauptzweck dieser und 
auch späterer polizeilichen Maßregeln war die Aufrechterhaltung 
der Verkehrssicherheit und des Landfriedens in einer zu Gewalt- 
tat und Selbsthilfe immer bereiten Zeit. Ein klassisches Beispiel 
bietet die Geschichte des Produktenhändlers und Großkaufmanns 
Hans (nicht Michell) Kohlhafe zu Cölln an der Spree, die noch 
heute in der Volksüberlieferung lebendig ist. Als dieser die Leip- 
ziger Michaelismesse von 1532 zu besuchen auf dem Wege war, 
wurden ihm zu Wellaune, einem an der Leipzig-Wittenberger
	        
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