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ten sowohl zu Leipzig wie zu Wittenberg ihr ganzes Geld für die
wahnwitzige Pludertracht ausgaben und dafür die Kollegiengelder
schuldig blieben. Kurfürst August drohte 1562 allen Studenten,
die die berüchtigten Hosen trügen, dreijährige Relegation und
den Schneidern, die solche verfertigten, 10 Gulden Strafe an.
Zwischen den Schneidern und ihren studierenden Auftraggebern
bestand natürlich schon damals das unvermeidliche Pumpver-
hältnis, wie ebenso zwischen Gastwirten und Musensöhnen.
Eine vom Wittenberger Rektor und dem Rate 1565 vereinbarte
Ordnung bestimmte, daß kein Schneider einem Studenten über
5 Gulden und kein Weinwirt über 1 Gulden borgen solle, wenig-
stens könnten höhere Beträge nicht eingeklagt werden.
Was die Studentenwohnungen anlangt, so ließ die Refor-
mation, die mit dem Zölibate der Universitätslehrer aufräumte
und ihnen die Begründung eines eigenen Haushaltes ermöglichte,
auch das Bursenleben nach und nach aufhören. Die Stu-
denten quartierten sich nunmehr bei den Bürgern ein; in Witten-
berg war das sowieso von Anfang das Gewöhnlichere gewesen.
Die Reformation verhalf auch den Stadt= oder Rats-
schulen zu dem so lange umkämpften Siege über die geistlichen
Schulen. Als besonders typisch erscheinen Geschichte und Ein-
richtungen der Zwickauer Stadtschule, die zwar gegen Ende des
13. Jahrhunderts von Benediktinern begründet, aber schon im
Anfange des 15. Jahrhunderts durchaus Stadtschule geworden
war. Auch hier finden wir in der aus jener Zeit uns er-
haltenen Ratsordnung an der Spitze der Schule und allein vom
Rate in Pflicht genommen den Schulmeister, der sich seine Schul-
gesellen, hier zunächst nur einen, auch Untermeister genannt, nach
Bedürfnis annimmt. Am Gregoriustag, d. i. am 12. März,
ersolgt die Aufnahme der Schüler; jeder zahlt da dem Meister
1 Groschen und überreicht ihm eine von der Freigebigkeit seiner
Eltern abhängige Zahl von Brezeln; damit sind seine Schul-
geldverpflichtungen für das erste Jahr beglichen. Vom zweiten
Jahre an erhält der Meister vierteljährlich 2 Schilling in Hellern
städtischer Währung, das sind 24 Heller im Werte von zirla
84 Pfennigen, zu Neujahr noch extra 4 Heller (S 14 Pfennig),