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meist den Lateinschulen zugeführt wurden, so blieben die deut-
schen Schulen im wesentlichen den Mädchen vorbehalten. Auch
hier steht ein Schulmeister an der Spitze, der jedoch eine sehr
kärgliche Besoldung erhält, in Dresden z. B. während des ganzen
16. Jahrhunderts nur 10 Gulden jährlich. Er ist daher auf
das Schulgeld angewiesen, das in Freiberg und so wohl auch
anderswo für die Abcschützen 3 Pfennig, für die im Lesen schon
Geübteren 6 Pfennig und für die am Schreib= und Rechenunter-
richte Teilnehmenden 9 Pfennig wöchentlich betrug. Der Unter-
richt wurde nach dem damals viel zitierten Motto betrieben:
„Lies, schreib und rechne jederzeit,
Der jüngste Tag ist nicht mehr weit.“
Doch wurde, wenigstens nach der Spalatinschen Schulregel,
großes Gewicht auf Bibel= und Katechismuslehre, Auswendig-
lernen des Vaterunsers, der zehn Gebote, des Glaubens und
einiger Psalmen gelegt, auch sollten die Kinder zur Kirche an-
gehalten und nach dem Inhalte der Predigt befragt werden.
Daß auf Betreiben der Kurfürstin Anna Kurfürst August
auch an die Begründung von Schulen nach Art der Fürsten-
schulen, namentlich für die Töchter des Adels dachte, die zu
Freiberg, Mühlberg und Salza eröffnet werden sollten, ist schon
erwähnt worden, ebenso daß diese Gründungen wenig über den
Anfang hinauskamen. Auch der zu gleichem Zwecke geübten Tätig-
keit der Abtissin des säkularisierten St. Clarenkloster zu Weißen-
fels, der Margarethe von Watzdorf, ist schon gedacht worden.
Auf dem Dorfe blieb die Unterweisung der Jugend während
des größeren Teiles des 16. Jahrhunderts bei der Katechismus-
lehre des Pfarrherrn. Noch 1577 trägt Kurfürst August den
Superintendenten auf, bei ihren Visitationen die Dorfpfarrer
namentlich auch nach ihrer Tätigkeit auf diesem Gebiete zu ver-
hören. Von Schulen auf dem Lande ist da noch nicht die Rede.
Aber in der Schul= und Kirchenordnung von 1580 heißt es:
„Es sollen auch alle Dorfküster Schule halten und derselben täg-
lich mit allem Fleiße abwarten, darinnen sie die Knaben lehren
lesen, schreiben und christliche Gesänge usw.“ Das Schuldgeld wird
auf wöchentlich 2 Pfennig festgesetzt. Da jedoch ein gesetzlicher