Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Kanzlei und Sekretär Christians I. wurde und am 1. Augnst 1698 
starb. Die Zahl seiner Werke über thüringische und sächsische Landes-, 
Fürsten= und Adelsgeschichte ist sehr groß. Es mag aus dieser Fülle 
nur das eine, bis auf den heutigen Tag noch nicht überflüssig 
gewordene, zu Wittenberg 1580 zuerst erschienene Buch genannt 
werden: „Commentarius novus de Misnia oder Neue Meißnische 
Chronika.“ Es erfuhr 1589 und 1590 eine zweite und verbesserte 
Auflage und hieß nunmehr „Meißnische Land= und Bergchronika“; 
jene bildete den ersten, diese den zweiten Teil des mit guten Holz- 
schnitten und einem Sach= und Namenregister versehenen Werkes. 
Neben dieser größeren Leistung treten andere, wie Pfeifers 
die Geschichte Leipzigs behandelndes Buch Lipsia mehr in den 
Hintergrund. Dagegen sind hervorzuheben des Eisleber Magisters 
und Rektors Cyhriacus Spangenberg (1528—1608) im 
Jahre 1572 zuerst erschienenen „Sächsische, Hennebergische, Mans- 
feldische u. a. Chroniken“. 
In der Entwickelung der sächsischen Rechtswissenschaft 
bildet die Hauptsache der Kampf zwischen dem immer siegreicher 
vordringenden römischen Recht und dem auf dem Sachsenspiegel 
basierten Landrechte. Von dem letzteren erklärte 1534 das Ober- 
hofgericht zu Leipzig, daß es ein unverständliches Buch sei, und 
daß sein „zwiespältiges Verständnis“, hervorgerufen natürlich 
durch die Konkurrenz des römischen Rechtes, zu unbilligen Ur- 
teilen Veranlassung gebe. Ausgleichungen wurden nicht ohne Er- 
folg versucht. Es darf dabei neben den Arbeiten der früher ge- 
nannten Pisloris namentlich noch an Ludwig Fachs (1497 bis 
1554) und seine Differentiae juris civilis et saxonici erinnert 
werden, die, wie schon erzählt, den von Cracow redigierten Kon- 
stitutionen des Kurfürsten August zugrunde lagen. Diese den 
praktischen Bedürfnissen entsprechende Richtung charakterisiert die 
mehrfach erwähnten Pistoris. Obwohl der die Reihe eröffnende 
Simon Pistoris (1489—1562) aus Pavia, wo er von 1510 
bis 1512 studiert hatte, von seinem Lehrer Jason den Satz mit- 
gebracht hatte: „Calamus est, qui facit Jurisconsultum (die 
Feder ist es, die den Rechtsgelehrten macht), so kam doch sein 
auf gelehrte Randnoten zu seiner Bibliothek und ähnliche Sammel-
	        
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