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vorhanden gewesen. In Dresden aber habe mancher, der noch
am Morgen lieber außer Landes gezogen wäre, als hätte lutherisch
werden wollen, am Abend gemeint: er hätte des Evangeliums
lange begehrt und sein gewartet!“ — Das Ansinnen der Räte
Georgs, dessen Testament anzuerkennen und einen Landtag zu be-
rufen, lehnte Heinrich mit vollem Rechte ab.
Die Hauptschwierigkeit für die neue Regierung bildete die
konfessionelle Neugestaltung des Landes, da die vornehmen und
die besser situierten Leute, also Adel und städtisches Patriziat,
noch an der alten Lehre hingen. Überdies lehnte der Merseburger
Bischof jede Mitwirkung an einer Reformation von vornherein,
der Meißner Bischof Johann von Maltitz nach anfänglichem Ent-
gegenkommen eine solche späterhin ab. Offiziell wurde allerdings
die Reformation gleich nach der Huldigungsreise im ganzen Lande
eingeführt; wir wissen bereits, daß Luther am ersten Pfingsttage
(25. Mai 1539) eine Nachmittagspredigt in der Leipziger Thomas-
kirche unter großem Zulaufe hielt. Aber es trat alsbald Mangel an
geeigneten Lehrkräften hervor. Weniger von Bedeutung war nach den
damaligen Zeitumständen, daß ein Schreiben des Königs Ferdinand
vom 16. Mai 1539 und bald auch Gesandte den Herzog vor der
Durchführung der Reformation in seinen Landen warnten. Der
Widerstand des Adels trat auf dem zu Chemnitz im November 1539
abgehaltenen Landtag schroff genug hervor. Herzog Heinrich, der
zur Bezahlung seiner Schulden Geld brauchte, zeigte sich versöhnlich.
Auch ließ er sich, durch seine Räte beeinflußt, durchaus nicht zu dem
engeren Bündnis des Schmalkaldischen Bundes „auf Rettung und
Gefahr“ bestimmen; er behauptete, daß die für ihn in Rechnung
gestellte Summe viel zu groß sei. Und als man ihm hierin ent-
gegenkam, zeigte er durch allerhand Ausflüchte, daß es ihm jetzt
um den Bund nicht mehr zu tun war.
Der Zank um das überschuldete Erbe Georgs warf seinen
Schatten besonders auf das Verhältnis des sächsischen und hessischen
Hofes. Von seiten des ersteren gönnte man dem ebenfalls erbschafts-
beflissenen. Joachim II. von Brandenburg, dem früheren Schwieger-
sohne Georgs, eine Abfindungssumme von 30 000 Gulden und ein
unverzinsli ches Darlehen von 50 000 Gulden, von dem Land-