Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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und Steinkohlen wurden zwar auch schon zu Hüttenzwecken benutzt; 
doch scheint die Anlage der Ofen dieser Feuerung noch nicht an- 
gepaßt gewesen zu sein. Jedenfalls war sie für Privatzwecke noch 
nicht verwendbar. Als der Kurfürst mit solchen Kohlen in den 
Kaminen zu Augustusburg feuern wollte, verbreiteten sie einen 
unerträglichen Geruch; ein Bergwardein kam 1584 dann auf ein 
Verfahren, wonach die Steinkohlen in einer Art Meiler mit Birken- 
holz zusammen erst durchgeglüht wurden, so daß eine Art Coaks 
daraus entstand. 
Anch für die Fischerei sorgte Kurfürst August mehrfach durch 
Verordnungen. Die Diebereien unbefugter Fischer waren übrigens 
so groß, daß laut einer Verordnung von 1568 bei allen Hege- 
wässern und Bächen je auf 1000 Ellen Abstand Galgen errichtet 
werden sollten, an denen jeder auf unbefugtem Fischen Ertappte 
ohne Gnade gehenkt werden sollte. Die Fischereiverwaltung wurde 
1568 ebenfalls unter die Obhut der Kurfürstin gestellt und sie 
wußte mit Hilfe des Landfischermeisters Joseph Benno Theler, 
der sich sehr gut auf die Aussetzung junger Brut und die An- 
lage von Fischteichen verstand, den Ertrag der kurfürstlichen 
Fischereien erheblich zu steigern. In dem genannten Jahre betrug 
die Zahl der kurfürstlichen Teiche 360, von denen die ertrag- 
reichsten die großen Teiche bei Torgau und Moritzburg gewesen 
zu sein scheinen. Für Forellen, die der Kurfürst recht wohl zu 
schätzen wußte, wurden Teiche mit besonders kaltem Grundwasser 
neu angelegt, aber auch schon vorhandene benutzt. Sonst waren 
als Teichfische Karpfen und Hechte die vornehmsten. In den Flüssen, 
von denen namentlich die Flöha fischreich war, fing man Aale, 
Barben, Aschen, Forellen (Fohren), Krebse und damals noch in 
reicher Menge Lachse. 
Die gesetzlichen Bestimmungen seiner Vorgänger über den 
Bergbau faßte August mit erneuernden Zusätzen in der Berg- 
ordnung vom 3. Oktober 1554 zusammen; diese bildete die 
Grundlage für die weiteren Ordnungen der Jahre 1571, 1575 
und der von Christian I. gegebenen vom Jahre 1589. Da der 
Kurfürst sich sehr viel an notleidenden Werken beteiligte, die nur 
zur Aufrechterhaltung des Betriebes weitergeführt wurden, so
	        
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