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gebet eingeschlossen hatte. So erteilte Rudolf am 9. Juli 1609
den sog. „Majestätsbrief“, durch den allen Bewohnern Böh—
mens, auch den Bauern, das Bekenntnis der evangelischen Religion
freigestellt wurde. Kurfürst Christian ordnete, froh des Gelingens
seiner Intervention und des Sieges des Evangeliums für den
30. August ein Dankfest im ganzen Lande an.
Augesichts aber der sonst offen und mit Erfolg hervortretenden
Gegenreformation lag der Gedauke eines Zusammenschlusses aller
evangelischen Stände nahe genug. Völlig von diesem Gedanken
erfüllt war der in pfälzische Dienste getretene Fürst Christian
von Anhalt. Nachdem er im Jahre 1606 in Paris König Hein-
rich IV. bereit gefunden, einen solchen Bund durch Übernahme
von zwei Fünfteln der militärischen Kosten zu unterstützen, traten
auf sein Betreiben am 12. Mai 1608 zu Ahausen im Ansbachischen
die Pfalz, Herzog Johann Friedrich von Württemberg, die Mark-
grafen von Ansbach, Kulmbach und Baden und Wolfgang Wil-
helm von Pfalz-Neuburg zu einem sich „Union“ nennenden Bunde
zusammen, dessen Leitung der Pfalz anvertraut wurde. Es sollte
das aber zunächst nur der Grundstock zu einem allgemeinen evan-
gelischen Bunde sein. Man rechnete also vor allem auf den
Zutritt Norddeutschlands, und Friedrich IV. von der Pfalz war
gern erbötig, gegebenenfalls die Leitung an Sachsen abzugeben.
Aber trotzdem versagte sich Sachsen diesen Werbungen, während
Kurbrandenburg und Landgraf Moritz von Hessen im Laufe des
Jahres 1609 beitraten. Abgesehen von der alten Abneigung gegen
die Pfalz und alles Calvinische, trat neuerdings noch die Jilich-
Clevesche Erbfolgefrage, von der sogleich noch zu sprechen sein
wird, dem Eintritte in die „Union“ entgegen.
Die Einung der Evangelischen rief aber auch die Katholiken
auf den Plan, die sich auf Anregung Maximilians von Bahern
ebenfalls zu einer „Union“ oder „Defension“, die späterhin erst
den Namen „Liga“ annahm, zusammenschlossen. Ein Vertrag vom
10. Juli 1609 einte unter Maximilians Führung die Bischöfe
von Passau, Regensburg, Augsburg, Konstanz, den Abt von
Kempten und den Propst von Ellwangen zunächst auf neun
Jahre. «