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blieben. Papst Paul V. tat auch noch ein übriges, indem er
auf den 10. Nov. 1617 unter Verfluchung der Ketzereien den
Beginn eines Jubeljahres ausschrieb.
Auch des Verhältnisses Johann Georgs zu den ernesti-
nischen Landen ist zu gedenken. Die von seinem Bruder
über die Altenburger übernommene Vormundschaft (s. oben S. 242)
setzte er bis 1618 fort; auch die Vormundschaft über die acht
Weimarischen Prinzen übernahm er, deren Ausübung, nachträg-
lich bemerkt, Johann Casimir von Koburg Christian II. streitig
gemacht hatte. Johann Casimir und sein Bruder Johann Ernst
waren Söhne Johann Friedrichs des Mittleren und erhielten
nach dem Sturze des Vaters ungefähr die Hälfte des ernestinischen
Besitzes, die sog. koburgische Portion zugewiesen, welche sie 1572
so teilten, daß Johann Casimir Koburg, Johann Ernst Eisenach
nahm. Ersterer war mit Anna, der dritten Tochter des Kur-
fürsten August verheiratet; die Ehe mußte aber 1593 wegen
grober ehelicher Untreue Annas geschieden werden, und diese wurde
dann bis zu ihrem im Jahre 1613 erfolgten Tode gefangen gehalten.
Übrigens starb die Koburger Linie schon 1633, die Eisenacher
1638 aus. — Die Mutter der Weimaraner aber Dorothea Maria
von Anhalt hatte beim Ableben Christians II. gehofft, die Vor-
mundschaft des sächsischen Kurfürsten wenigstens für ihren am
21. Febr. 1611 18 Jahre alt gewordenen ältesten Sohn Johann
Ernst abzustreifen. Aber da die Goldene Bulle nur für die kur-
fürstlichen Häuser die Erreichung der Mündigkeit an dieses Alter
knüpfte, so wies sie Johann Georg zurück. Der Übertritt des
anhaltinischen Hauses zum Calvinismus und die Hinneigung der
Weimaraner zur Union erklären seine Animosität zur Genüge.
Als nun Johann Ernst mit dem 21. Febr. 1615 die Mündig-
keit erreichte, konnte zwar Johann Georg die Vormundschaft über
ihn nicht länger behalten, aber er knüpfte die Niederlegung
am 30. Okt. 1615 an eine Vormundschaftsquittung, die ihm das
Recht gab, sich in die Weimarischen Angelegenheiten zu mischen,
und dadurch zu einer dauernden Quelle von Mißhelligkeiten
wurde. —
Bei den durch die jülich-clevesche Erfolgefrage hervorgerufenen