Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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mus für gänzlich unbegründet erklärt und namentlich die Besorgnis 
wegen der niederdeutschen Stifter eine alte, oft auf die Bahn gebrachte 
Zeitung genannt. Doch waren die Gesandten mit der Versicherung 
entlassen worden, daß der obersächsische Kreis bei Eintritt der 
besprochenen Gefahr den niedersächsischen nicht im Stiche lassen 
werde. Ludwig von Hessen unterhandelte nun auch mit Maxi- 
milian von Bayern, dem Haupte der Liga, und dieser empfahl 
auf einer im Februar 1620 zu Würzburg tagenden Versamm- 
lung seinen Genossen die Abgabe eines feierlichen Versprechens, 
die protestantisch gewordenen Stifter weder mit Gewalt noch auf 
reichsgerichtlichem Wege jemals zurückfordern zu lassen. Den geist- 
lichen Ständen schien das zu weitgehend, sie wollten nur auf 
eine bestimmte Anzahl von Jahren die Sache in Ruhe gelassen 
wissen. 
Daraufhin meinte Johann Georg den im März 1620 zu 
Mühlhausen stattfindenden Konvent beschicken zu dürfen. Sein 
Vertreter Kaspar von Schönberg brachte es, entweder aus Dumm- 
heit oder aus bestochener Leichtfertigkeit und Verräterei dahin, 
daß nicht einmal das, wenn auch beschränkte, aber doch immerhin 
nicht wertlose Entgegenkommen der Katholischen benutzt wurde. 
Die von diesen schließlich gebotene „Assekuration“ enthielt nichts als 
die den Stiftern gegebene Versicherung gegen einen gewaltsamen 
Überfall, behielt ausdrücklich die Beschreitung des Rechtswegs gegen 
sie vor und schloß zum Überfluß mit dem Vorbehalt, daß die 
Unterzeichnung nur unbeschadet des reservatum ecclesiasticum ge- 
schehen sei. So glaubte Johann Georg die Sache der Stifter 
gewahrt zu haben, als er unter solchen Bedingungen der Liga 
beitrat. Zugleich ließ auf Anfrage des Kurfürsten betreffend 
die Aufrechterhaltung des Majestätsbriefes und der Glaubens- 
freiheit in Böhmen, Ferdinand ihm die Erklärung durch 
den Grafen Hannibal von Dohna zukommen, daß er in dieser 
Beziehung alles gewährleiste, aber nur dann, „falls sich die 
Lande zur Gebühr nachmals weisen lassen würden“. Da er eben 
darauf und daran war, die Böhmen mit Gewalt zux bedingungs- 
losen Unterwerfung zu bringen, so gehörte ein unglaublicher Opti- 
mismus dazu, einer solchen Versicherung auch nur einen Gran
	        
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