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stärkt hatten, bei Lutter am Barenberge am 17./27. Aug. ge-
schlagen worden und zog sich dann vor der Übermacht der beiden
Feldherrn nach dem Norden zurück.
Weder diese Vorgänge, zu denen neben dem erwähnten Durch-
zuge durch die Lausitz auch andere Grenzverletzungen kamen, noch
die immer sich mehrenden protestantischen Flüchtlingsscharen aus
Böhmen vermochten den Kurfürsten aus seiner Lethargie empor-
zurütteln. Zum Glück kamen die Liga und Wallenstein aus-
einander. Maximilian ließ einen Tag seiner Partei auf Anfang
November 1627 nach Mühlhausen i. Thür. ausschreiben, zu dem
auch Kursachsen und Kurbrandenburg eingeladen waren. Das
Ergebnis der Beratungen war zunächst eine in sehr scharfen Aus-
drücken abgefaßte Klageschrift an den Kaiser über die „Inso-
lentien der undisziplinierten Soldateska“ und ein drohendes Schrei-
ben an Wallenstein. Aber dann kam eine für Sachsen sehr be-
denkliche Frage zur Verhandlung, auf Anregung des kaiserlichen
Kommissarius, des Reichsvizekanzlers Freiherrn von Strahlen-
dorf. Er verlangte nämlich im Namen seines Herrn ein Gut-
achten darüber: ob und wie die Restitution, also die Rückführung
zur katholischen Kirche, der von den Protestanten seit dem Pas-
sauer Vertrage eingezogenen geistlichen Güter ausgeführt wer-
den könne. Er erhielt den Bescheid, daß dem Kaiser als dem
Schutzherrn der katholischen Kirche und dem obersten Richter im
Reiche das vollkommenste Recht zustehe, die Wiederherausgabe
dieser Güter anzubefehlen. Kurfürst Johann Georg, der per-
sönlich erschienen war, hielt Widerspruch gegen diese Frage um
so weniger für notwendig, als man ihm persönlich beruhigende
Versicherungen über die drei sächsischen Bistümer gab. Welche
naive Vorstellung er von der Lage hatte, ergibt sich aus dem
Edikte, das er für die Abhaltung eines Te Deum in allen Kirchen
des Landes nach seiner Rückkehr aus Mühlhausen erließ, weil
nämlich Gott zu Mühlhausen einmütige Consilia bewirkt habe, die
zur Wiederbringung des allgemeinen Religions= und Profan-
friedens gereichen würden. Solche wackere Gesinnung durfte nicht
ohne Belohnung bleiben. Ende 1627 erhielt der Kurfürst ein
kaiserliches Privilegium, wodurch ihm und seinen Nachfolgern der