Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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im April vereinbarten Hilfsgelder fällig geworden, und Georg von 
Carlowitz hatte zu seinem großen Verdrusse Ende Juli 30000 
Taler und den Rest von 20000 Talern bald danach zahlen 
müssen. 
In dieser Zeit seines Türkenzuges waren wichtige Ver- 
handlungen betreffend das Erzstift Magdeburg angesponnen 
worden. Das Fortschreiten der Reformation hatte Erzbischof 
Albrecht von Mainz veranlaßt, seinen Sitz in der Moritz- 
burg zu Halle aufzugeben und die Verwaltung von Magdeburg 
und Halberstadt seinem Vetter und Koadjutor Johann Albrecht 
von Brandenburg zu überlassen. Da die Säkularisierung der beiden 
Stifter eine Frage der nächsten Zukunft war, so mußte sich 
dabei zugleich entscheiden, in wessen Besitz sie übergehen sollten. 
Der brandenburgische Kurfürst hatte nur eine kleine Partei für 
sich; dagegen kamen die beiden Wettiner, Johann Friedrich und 
Moritz, in erster Linie in Betracht. Der erstere hatte mit Erz- 
bischof Albrecht längere Zeit wegen Aufgabe seiner Rechte als Burg- 
graf und Gerichtsherr von Halle verhandelt, aber insgeheim mit der 
Stadt Halle am 6. November 1542 einen Schutzvertrag geschlossen. 
Da der Mainzer merkte, daß man ihn hier nur hinzog, so setzte 
er sich durch seinen Kanzler, Dr. Christof Kruschwitz, gewöhnlich 
Türk genannt, am 18. November 1542 mit Moritzens Räten Georg 
von Carlowitz und Komerstadt, freilich ohne Resultat, zu Leipzig 
in Verhandlung. Moritz aber ließ gelegentlich des Nürn- 
berger Reichstages im Januar 1543 beim Kaiser und bei 
König Ferdinand wegen einer Schutzherrschaft anpochen, erhielt 
aber nur die vieldeutige Antwort, man werde geschehenen Tat- 
sachen gegenüber nicht unerbittlich sein. 
Als beste Überleitung zur Schutzherrschaft erschien es dem 
Dresdener Hofe, wenn Herzog August an die Stelle Johann Al- 
brechts als Koadjutor mit dem Rechte der Nachfolge träte. Unter 
der Bedingung, daß er weder den Glauben zu wechseln noch in 
den geistlichen Stand zu treten brauche, auch heiraten dürfe, ließ 
sich August für den Plan gewinnen, und in diesem Sinne schlossen 
die Brüder am 7. Juni 1543 einen Vertrag ab. In einem Ver- 
trage mit dem Kardinal-Erzbischof im Frühjahr 1544 versprach
	        
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