Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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sächsischen Gesandten beantragen sollten, war hier keine Rede, 
weshalb jene sich zurückzogen, und nun kam man Mitte Sep- 
tember zu dem Beschluß, daß die vier oberdeutschen Kreise einen 
besonderen Bund bilden sollten, gleichermaßen die beiden nieder- 
deutschen, mit Ausnahme natürlich von Kursachsen, daß aber 
beide Bünde unter dem Direktorium des schwedischen Kanzlers 
stehen sollten. 
Die Haltung Sachsens erklärt sich durch die zu Leitmeritz 
am 15. Juni n. St. mit dem Kaiser begonnenen Verhandlungen, 
die dann in dem Prager Frieden des Jahres 1635 ihren Ab- 
schluß fanden. Kaiserlicherseits erschienen Graf Trautmannsdorff 
und die Reichshofräte von Questenberg und Dr. Gebhardt, von 
seiten des Kurfürsten Gebhard von Miltitz und Dr. Opel, später- 
hin noch ein Dr. Döring. Als nach dem Entsatze Prags Arnim 
und Banér auf Leitmeritz zu zogen, wurden die Verhandlungen 
in Pirna weitergeführt. Die sächsischen Gesandten gaben die Erklärung 
ab, daß ihr Kurfürst nur im eigenen Namen und nur auf Grund- 
lage des Passauer Vertrags und des Augsburger Religionsfrie- 
dens in diese Verhandlungen eintrete. Man ignorierte aber dabei 
das reservatum ecclesiasticum, und man ging ferner über den 
Augsburger Frieden hinaus, wenn man verlangte, daß die Augs- 
burgische Konfession auch in den Ländern katholischer Obrig- 
keit anerkannt und geübt werden sollte. Damit, wie mit der 
Forderung, daß alle der Religion wegen Ausgewiesenen zurück- 
kehren sollten, wollte der Kurfürst seine Verpflichtungen gegen 
die Böhmen und Schlesier decken; letzteren widerriet er weiter- 
hin, sich dem Frankfurter Bunde anzuschließen, da er schon für 
sie sorgen werde. Hatten diese Stipulationen schon wenig Aus- 
sicht auf volle Berücksichtigung, so gingen andere, hier nicht weiter 
zu erwähnende, völlig über die Machtsphäre und Kompetenz des 
Kurfürsten hinaus. Dabei fühlte sich der Oberhofprediger Hos 
bemüßigt, die Frage zu ventilieren, ob die Lutheraner zur freien 
Übung des Talvinismus im Reiche helfen dürften. „Da muß 
Nein sagen, wer ein christlich Herz und Gewissen hat!“, lautete 
die nicht anders zu erwartende Antwort. Weitere Forderungen 
Sachsens, begründet durch die im Kriege gegen Böhmen auf-
	        
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