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sitzen dem Kurhause als erbliche böhmische Mannslehen; die wei-
teren Bestimmungen haben jetzt kaum noch Interesse. Da dieser
Nebenrezeß schon früher unterzeichnet war, so konnte die Über-
gabe der beiden Markgrafschaften schon am 24. April und 10. Mai
n. St. stattfinden. Die feierliche Belehnung fand erst am 16. Aug.
1638 statt.
Da der Prager Frieden
allen Reichsständen den
Beitritt offen hielt, so voll-
zogen ihn noch vor Ende
1635 Brandenburg, wenn
auch nach langem Kampfe
zwischen der schwedischen
und der kaiserlichen Partei,
ferner Sachsen -Weimar
unter Verleugnung des
heldenmütigen Herzogs
Bernhard, Altenburg, Meck-
lenburg, Braunschweig-
Lüneburg, Anhalt, Hessen-
Darmstadt, ferner die
Städte Hamburg, Bremen,
Braunschweig, Erfurt,
Frankfurt a. M., 1637 auch
noch der Herzog von Würt-
Hans Gcorg von Arnim.
temberg, also der größere Nach einem gleichzeitigen Bild in Schloß
Teil des lutherischen Boitzenburg.
Deutschland. Krieg blieb (Aus: Dr. G. Irmer, H. G. v. Arnim.)
aber für alle Calovinisten
und für alle, die es mit der Wahrung des Epvangeliums
Ernst nahmen, Ernst auch mit der Wahrung der ständischen
Libertät. Denn ohne die reichsrechtlichen Normen zu beachten,
ohne Befragung der gesamten Reichsstände wurde der Prager
Frieden als Reichsgesetz verkündet und alle die Stände,
die ihn noch nicht anerkannt hatten, außer Recht gesetzt. Die
allgemeine Stimmung im evangelischen Deutschland aber verurteilte
Sturmyoefek, Geschichte der sächsischen Lande. 20