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von Mohacz, und auf Grund einer schon 1515 getroffenen Ver-
einbarung trat Ferdinand den Besitz von Ungarn und Böhmen
an; mit letzterem leisteten am 24. Febr. 1527 zu Prag auch
die Deputierten der Lausitzen den Treueid. Aber erst 1538 be-
stätigte Ferdinand gegen die Erlegung einer Türkensteuer von
26000 Gulden die Privilegien der Landschaft. Danach stand um
die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts neben dem alten Land-
vogte ein vom König eingesetzter Landeshauptmann der Land-
schaft vor, der nebst dem sog. Gegenhändler und dem Kammer=
prokurator die Aufsicht über das Finanzwesen führte. In der,
wie erwähnt, selbständigeren Oberlausitz entschieden die alther-
gebrachten drei jährlichen Landesversammlungen über die Ver-
waltung und über strittige Verhältnisse. Für die Niederlausitz
hatte schon Ludwig II. ein königliches Gericht bestellt, das Ferdi-
nand 1538 bestätigte.
Sehr bald drang die Reformation in die Lausitzen ein, fand
aber begreiflicherweise mehr Boden in den germanischen Städten
als in den wendischen Dörfern. Melanchthons Einfluß weckte
das Interesse für die Gründung von Schulen; 1527 wurde die
Bautzener Ratsschule als evangelische Schule der bisherigen Lei-
tung der Franziskaner entzogen; 1530 folgten die Görlitzer diesem
Beispiel; an ihr war der weithin als „gemeiner Lehrer der
Lausitzen und Schlesiens“ berühmte Valentin Friedland aus
Trotzendorf tätig, gewöhnlich nach seinem Geburtsorte benannt.
In der Niederlausitz finden die Schulen zu Guben, Sorau, Kott-
bus und Forst Anerkennung. — Der Landesherr sah zwar dieser
Entwickelung mit großem Mißbehagen zu, konnte aber bei seinen
vielen anderen Geschäften nichts dagegen tun. Aber die offenbar
zu Johann Friedrich hinneigende Haltung der Sechsstädte im
Schmalkaldischen. Kriege veranlaßte den sog. „Pönfall“. Die Ver-
treter der Sechsstädte wurden nach Prag gefordert und ihnen
trotz genügender Verteidigung eröffnet, daß sie aller ihrer Frei-
heiten verlustig seien, alle Stadt-, Lehn= und Landgüter, alles
Geschütz und alle Munition, alle Kirchenkleinodien ausliefern und
außerdem noch 100000 fl. Strafe zahlen sollten. Durch diese
durchaus willkürliche Behandlung wurden die Sechsstädte in ihrer