Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Entwickelung ganz erheblich geschädigt; doch erlangten sie noch 
von Ferdinand vieles wieder, so die freie Ratswahl und 1562 
sogar die peinliche Gerichtsbarkeit, die sog. Obergerichte. Kaiser 
Maximilian II. bestätigte ihnen dann ihre sonstigen Privilegien 
wieder, änderte aber dafür das Steuerwesen; statt der bisher 
üblichen Vermögenssteuer von zwölf vom Tausend sollten seit 
1568 von jedem Rauchfange 15 weiße Groschen erhoben werden, 
woher man diese Steuer die Rauchsteuer nannte. Man zählte 
aber an Rauchfängen im Jahre 1569 in der Oberlausitz 25867, 
wovon allein auf die Sechsstädte 12072½ entfielen. Andere 
Steuerverhältnisse entziehen sich dem Interesse. 
Merkwürdigerweise bereitete der Pönfall der Ausbreitung 
der Reformation keine besonderen Hindernisse. Ja, es ergab sich 
nach der völligen Lutherisierung des Meißner Domkapitels das 
staatsrechtliche Unikum, daß eine Visitationskommission des Kur- 
fürsten August die Reformation in der Oberlausitz systematisch 
durchführte. 1559 trat der Propst des Bautzener Kolleguiatstiftes 
zum Protestantismus über und verheiratete sich. Daß nicht das 
ganze Kapitel seinem Beispiel folgte, verhinderte der 1559 zum 
Dekan des Kapitels erwählte Johann Leisentritt, ein Umstand, 
der bis auf die heutige Zeit seine Bedeutung behalten hat. Nach 
den Bestimmungen aus der Gründungszeit, nämlich aus den 
Jahren 1222 und 1226, mußten die Bautzener Kapitelherren ihren 
Propst aus der Mitte der Meißner Domherren wählen, während 
der Dekan ihnen selbst entnommen werden konnte. Als nun 
Meißen protestantisch wurde, übertrug Ferdinand I. die Ver- 
waltung der geistlichen Angelegenheiten dem genannten Dekan 
des Kapitels. Diesem übersandte Johann IX. von Meißen, der 
sich damals noch als katholischer Bischof führte, wahrscheinlich 
auf einen Wink von Wien hin, am 28. Juni 1560 die Er- 
nennung zu seinem „Generalkommissar“ in der Ober= und Nieder- 
lausitz und acht Tage später auch das Amtssiegel. Dementsprechend 
setzte Kaiser Ferdinand Leisentritt als bischöflich Meißnischen 
Administrator in beiden Lausitzen für geistliche Angelegenheiten 
ein. Ferner verlieh der päpstliche Nuntius zu Wien dem 
Bautzener Kapitel 1570 für den Todesfall des Dekans das
	        
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