Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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didatur von Frankreich hatte gewinnen lassen. Außerdem neigte 
der Erzbischof von Köln zu Frankreich, der neutral scheinende 
Mainzer aber, Johann Philipp von Schönborn, zeigte sehr bald 
nach der Eröffnung der Wahlverhandlungen zu Frankfurt a. M. 
seine wahre Gesinnung, indem er im Einverständnis mit den 
Gesandten Mazarins am 5. Nov. 1657 den Antrag stellte, der 
Wahlverhandlung erst einen Versuch zur Friedensstiftung zwischen 
Frankreich und Spanien vorausgehen zu lassen. Diesem Vor- 
schlage, der das Interregnum natürlich erheblich verlängert haben 
würde, fielen alle rheinischen Kurfürsten zu. Johann Georg aber, 
der seine politische Uberzeugung an der Geldbhilfe gebildet hatte, 
mit der der Wiener Hof ihm eine von der Kargheit seiner Stände 
unabhängige Prachtentfaltung bei der Fahrt zum kurfürstlichen 
Konvent ermöglicht hatte, übernahm es, Friedrich Wilhelm von 
Brandenburg für Österreich zu gewinnen. Es gelang dies An- 
fang Dezember 1657 auf einer Zusammenkunft zu Lichtenburg 
bei Torgau. Nun richteten beide Kurfürsten ein Schreiben an 
Kurmainz, in dem sie die sofortige Erledigung des Wahlgeschäftes 
verlangten. Da der Mainzer nachgab, Maximilian Ferdinand 
von Bayern, trotz der ehrgeizigen Neigungen seiner Gemahlin, 
„lieber ein reicher Kurfürst, als ein armer Kaiser“ sein wollt, 
auch der Erzbischof von Trier sich gewinnen ließ, so gab nun 
auch der Pfälzer seine Opposition auf. Immerhin währte es 
infolge französischer Machenschaften bis zum 18. Juli 1658, ehe 
nach fünfzehnmonatigem Interregnum Erzherzog Leopold, der 
inzwischen auch das 18. Vebensjahr erreicht hatte, zum Kaiser 
gewählt wurde. 
Der neue Kaiser hatte sich im 14. Artikel der Wahlkapitulation 
verpflichten müssen, sich jeder Teilnahme am Spanisch-Frau- 
zösischen Kriege zu enthalten. Um ihm, dem man wegen seiner 
Verwandtschaft mit dem spanischen Herrscherhause eine jesuitische 
Umgehung des Vertrags wohl zutraute, eine dringliche Warnung 
zu geben, schlossen sich vier Wochen nach der Kaiserwahl, am 
18. Aug. 1658, die drei geistlichen Kurfürsten, der Bischof von 
Münster, der Pfalzgraf Philipp Wilhelm von Neuburg, der König 
Karl X. Gustev von Schweden als Herzog von Bremen und
	        
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