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Deutschland, zurückgehenden Ansprüche anerkannt zu sehen. Wenn
sich nun auch Rom, Karl, Marlborough, freilich aus recht ver-
schiedenen Gründen, für diese Sache zu interessieren schienen —
Karls Versprechen seiner bona ofkicia in dieser Sache hatte un-
mittelbar Patkuls Auslieferung zur Folge —, so ließ doch die
rauhe Wirklichkeit bald diese schöne Seifenblase platzen, denn schon
im Mai 1707 trat ein kaiserliches Heer seinen Marsch zur Be-
setzung Neapels an, das am 6. Juli 1707 auch trotz aller frühe-
fren Gegenversicherungen des Papstes und eines neapolitanischen
Gesandten an August, des Grafen Marini, sich dem Erzherzog
Karl von Osterreich überantwortete.
Anfang Mai ließ August ganz plötzlich die Friedensunter-
händler Imhoff und Pfingsten verhaften, das erste Zeichen,
daß sich die kaum mit Karl geknüpften Beziehungen wieder locker-
ten. Auch wär man dem Zaren für Patkul einen Sündenbock
schuldig. Freilich solange Karl noch im Lande weilte, wurde
der Prozeß gegen jene nicht eröffnet. Erst 1708 wurden sie vor
eine Kommission gebracht, die aus Mitgliedern der Leipziger und
Wittenberger Juristenfakultät und des Leipziger Schöppenstuhles
zusammengesetzt war. Nicht früher als 1710 kamen sie zu einer Ent-
scheidung, indem sie gegen Imhoff auf ewiges Gefängnis und Ein-
ziehung seiner Lehnsgüter, gegen Pfingsten aber auf Tod erkannten,
ein Urteil, das 1713 umgewandelt wurde, und zwar verhängte der
neue Spruch über Imhoff zehnjähriges Gefängnis, über Pfingsten
ganz allgemein „eine andere nachdrückliche Strafe“. Imhoff
kaufte sich bald mit einer Summe von 40000 Talern los, Pfingsten
aber, der über solche befreiende Mittel nicht verfügte, starb
1735 als Gefangener auf dem Königstein. Die Frage nach
der Verschuldung der beiden Bevollmächtigten ist schwer zu ent-
scheiden, auch fehlt es in unsrer Darstellung an Raum dafür.
Jedenfalls ist Imhoff, wenn überhaupt ihn ein Vorwurf trifft,
der weniger schuldige Teil gewesen. Daß Pfingsten, als er von
Nowogrödek nach Dresden kam, schon darin nicht korrekt handelte,
daß er bei der total veränderten Lage nicht erst noch einmal
sich Instruktionen erholte, schon um, entsprechend den Intentionen
seines Herrn, die Sache in die Länge zu ziehen, ist nicht zu