Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

bestreiten. Aber man muß sich dabei auch anderseits fragen: was 
hätte ein solches Manöver schließlich für einen Zweck gehabt? An 
Karls Einrücken in Sachsen und seinen sonstigen Maßregeln hätte 
das zweifellos gar nichts geändert. Wenn es nun aber weiterhin 
im Berichte der Untersuchungskommission vom 21. April 1708 
heißt, daß Pfingsten „zwar von der unternommenen Friedens- 
verhandlung einigen Rapport getan, aber gestehen müsse, daß 
er Ihrer Königl. Majestät weder das vollzogene Friedensinstru- 
ment vorgezeigt, noch auch eröffnet habe, daß der Friede wirklich 
geschlossen sei“, was in ähnlicher Weise sich in dem Urteile vom 
20. Dez. 1710 wiederholt findet, so klingt das doch angesichts 
der ganzen Lage schlechterdings unglaublich. Wie rasch nußte 
doch der verschwiegene Tatbestand dem Kurfürsten bekannt werden 
und wie wollte der gewissenlose und feigherzige Diener dann seinem 
Herrn wieder unter die Augen zu treten wagen? Er hat es aber 
doch sonder Scheu, wie oben erzählt, bei den Beratungen zu 
Tamitz getan. Und wenn auch König August dort vor Pfingstens 
Ankunft sich äußerst abfällig über den Frieden geäußert hat unter 
Zufügung der Drohung: er wolle die Fabrikanten auf den König- 
stein setzen, und: schlimmere Bedingungen hätte man ihm nicht 
abgewinnen können, wenn er im Turm gesessen hätte, so ist dem 
eine Stelle aus einer Relation des Generals Grafen Flemming 
vom 21. Dez. 1707 entgegenzuhalten, betreffend die äm 11. Dez 
1706 zu Tamitz abgehaltene Beratung: „und entstund bei mir ein 
Zweifel, ob vielleicht Königl. Majestät dennoch nicht mit Pfingsten 
haccord wäre und daß wir in allem der Sachen nicht sollten kund 
werden.“ Wenn ferner auch aus einem nicht datierten Briefe 
Pfingstens an den König die den Schreiber belastende Stelle vor- 
kommt: „Ich kann nicht verstehn, wozu weitere Urteile, da ich 
mich selbst schon verurteilt habe“, so erhält diese Stelle doch wohl 
ihre richtige Beleuchtung durch folgenden Satz aus einem Biefe 
vom 1. Dez. 1716: „Ew. Königl. Majestät werden mir allergnädigst 
erlauben, nur kürtzlich voritzo allerunterthänigst zu repräsen- 
tieren mit was für promptitude und Treue ich mich zur Sal- 
vierung dero hohen Reputation resolvieret, alles über mich zu 
nehmen und mich eine Zeit lang vor Ew. Kgl. Mcjestät zu sakri-
	        
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